
Informationen zur Strom- und Gaspreisbremse
Die Stadtwerke Dreieich geben wichtige Antworten zu den häufigsten Fragen und erklären die Strom- und Gaspreisbremse für private Haushalte und kleinere Gewerbekunden.
Was ist die Strompreisbremse?
Die Strompreisbremse soll die stetig steigenden Kosten für Strom eindämmen.
Damit werden Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen entlastet und vor sprunghaft steigenden Preisen geschützt. Zugleich setzt der Staat dabei erhebliche Energiesparanreize. Die vom Bundestag und Bundesrat im Dezember beschlossene Strompreisbremse tritt im März 2023, rückwirkend zum Januar 2023, in Kraft und ist voraussichtlich bis April 2024 gültig.
Wie funktioniert die Strompreisbremse?
Die Strompreisbremse begrenzt den Strompreis für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden pro Jahr auf 40 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) inklusive Steuern und Abgaben. Das gilt für 80 Prozent des Stromverbrauchs des Vorjahres. Für alles, was darüber hinausgeht, wird der vom Energieversorger kalkulierte Arbeitspreis berechnet.
Was habe ich von der Strompreisbremse?
Für alle Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Dreieich in der Grundversorgung gilt ab Januar der Strompreis von 37,5 ct/kWh. Damit liegt der Preis unterhalb der Grenze von 40 ct/kWh. Unsere Kundinnen und Kunden sparen damit automatisch und überdurchschnittlich. Denn bei vielen anderen Lieferanten fallen deutlich höhere Kosten an. Preiserhöhungen im Jahr 2023 können wir zwar nicht völlig ausschließen, sie sind aber nach jetzigem Stand (Dezember 2022) weder nötig noch geplant.
Was ist die Gaspreisbremse?
Analog zur Strompreisbremse sollen die Kosten für den Gasverbrauch begrenzt werden.
Das Ziel ist, Haushalte und Unternehmen zu entlasten und vor sprunghaft steigenden Preisen zu schützen. Gleichzeitig setzt die Bundesregierung wie beim Strom erhebliche Energiesparanreize. Die vom Bundestag und Bundesrat im Dezember beschlossene Gaspreisbremse tritt im März 2023, rückwirkend zum Januar 2023, in Kraft und ist ebenfalls voraussichtlich bis April 2024 gültig.
Wie funktioniert die Gaspreisbremse?
Die Gaspreisbremse deckelt den Gaspreis kleiner und mittlerer Verbräuche auf 12 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) inklusive Steuern und Abgaben. Das gilt für 80 Prozent des Gasverbrauchs des Vorjahres. Wer mehr verheizt, zahlt dafür den vom Energieversorger kalkulierten Arbeitspreis.
Was habe ich von der Gaspreisbremse?
Ähnlich wie bei der Strompreisbremse profitieren Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Dreieich von unserer soliden, langfristigen Energiebeschaffungspolitik. Ab Januar 2023 liegt der Gaspreis in der Grundversorgung mit 11,70 ct/kWh unter der Grenze von 12 ct/kWh. Unsere Kundinnen und Kunden sparen also automatisch und überdurchschnittlich im Vergleich zu vielen anderen Kundinnen und Kunden der meisten Energieversorger in Deutschland. Auch hier gilt: Preiserhöhungen im Jahr 2023 lassen sich zwar nicht völlig ausschließen, sind aber nach jetzigem Stand (Dezember 2022) weder nötig noch geplant.
Wie werden Nah- und Fernwärmekunden entlastet?
Ab März 2023 greift die Wärmepreisbremse und deckelt den Preis für Nah- und Fernwärmekunden auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) inklusive Steuern und Abgaben – rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar. Das gilt für 80 Prozent des Verbrauchs aus dem Vorjahr. Wer mehr verbraucht, zahlt dafür den kalkulierten Arbeitspreis des Energieversorgers.
Wie funktioniert die Energiebeschaffung der Stadtwerke Dreieich?
Wir verfolgen eine langfristige und damit nachhaltige Beschaffungsstrategie. Das bedeutet, der Einkauf von Strom und Gas erfolgt mit einem langen zeitlichen Vorlauf – für einen Teil der Energie können das bis zu drei Jahre sein. Der Fachbegriff dafür lautet Terminhandel. Ein Beispiel: Die Stadtwerke Dreieich sicherten sich im Jahr 2021 ein Kontingent an Gas zum damaligen Preis und können heute darüber verfügen. Das ist ein rollierender Vorgang und wiederholt sich permanent. Diese Vorgehensweise macht die Preise für unsere Kundinnen und Kunden unabhängiger von tagesaktuellen Schwankungen an den Energiebörsen. Damit geht einher, dass langfristige Preissprünge erst mit Verzögerungen bei den Haushalten ankommen – umgekehrt gilt das auch für Preissenkungen.
Die Großhandelspreise für Erdgas sind zuletzt gesunken – warum erhöhen die Stadtwerke Dreieich den Gaspreis zum Jahreswechsel?
Die oben beschriebene Beschaffungsstrategie am Terminmarkt führt zeitversetzt zum Anstieg des Gaspreises auch bei unseren Kundinnen und Kunden. Aber eben nicht in der Höhe wie auf dem Beschaffungsmarkt. Der Rückgang in den vergangenen Wochen freut uns – allerdings verharrt der Preis mit 12 Cent pro Kilowattstunde reinem Energiepreis für das Kalenderjahr 2023 immer noch auf einem hohen Niveau. Während wir die Preise im Krisenjahr 2022 lange stabil halten konnten, kommt es jetzt nachgelagert zu einer Erhöhung. Selbst ein kräftiger Rückgang der Großhandelspreise wirkt sich durch die Beschaffung in Teilmengen nicht unmittelbar auf die Preise für Haushalte aus. Es dauert eine Zeit, bis sinkende Preise an der Börse bei den Haushalten ankommen.
Eine seriöse Prognose zur weiteren Preisentwicklung ist derzeit nicht möglich. Sicher ist, dass die Stadtwerke Dreieich sinkende Beschaffungskosten selbstverständlich weitergeben und dauerhaft fallende Preise an den Beschaffungsmärkten somit mittelfristig bis langfristig auch bei den Kundinnen und Kunden ankommen werden.
Profitieren die Stadtwerke Dreieich von den staatlichen Ausgleichzahlungen der Strom- und Gaspreisbremsen?
Nein, wir kalkulieren die Preise unabhängig von den staatlichen Anreizen basierend auf der oben beschriebenen Beschaffungsstrategie. Preiserhöhungen nehmen wir nur dann vor, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist. Die Steigerungen bei Erdgas zum 1. Oktober 2022 und beim Strom zum 1. September 2022 resultierten aus den deutlich höheren Marktpreisen, die seit 2020 auf den Handelsplätzen anfallen. Gleichzeitig liegen unsere Preise zum aktuellen Zeitpunkt jedoch unterhalb der Preisbremsen, so dass wir keine staatlichen Ausgleichszahlungen in Anspruch nehmen.
Was bedeuten die Entlastungspakte?
Die drei Entlastungspakete der Bundesregierung belaufen sich auf eine Gesamtsumme von 95 Milliarden Euro. Hinzu kommen 200 Milliarden Euro für die Finanzierung der Gas- und Strompreisbremsen. Zu den Entlastungspaketen gehören unter anderem:
- Senkung der Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf 7 Prozent auf Gas und Strom für den Zeitraum vom 1.10.2022 bis 31.3.2024.
- Wegfall der EEG-Umlage seit dem 1. Juli 2022
- Staatliche Übernahme der Dezemberabschläge für Gas
- Auszahlung der Energiepauschalen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im September 2022
- Auszahlung von Energiepauschalen für Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende
• Ausweitung des Wohngeldanspruchs - Einführung des 49-Euro-Tickets für den Nah- und Regionalverkehr im April 2023
Einen Gesamtüberblick bietet die Website der Bundesregierung:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland