Bildungspartnerschaft:

Energiewende gemeinsam entdecken

 

Unser Angebot

Wir, die Stadtwerke Dreieich, haben die „Bildungspartnerschaft“ ins Leben gerufen. Denn junge Menschen liegt die heimische Energiewende am Herzen.   

Mit der Bildungspartnerschaft wollen wir als Energieversorger auch an den Grundschulen und den weiterführenden Schulen unserer Region Verantwortung übernehmen. Gemeinsam mit den Lehrkräften vermitteln wir Schüler:innen tieferes Wissen über

  •     Energiewende und Klimawandel, 

  •     regenerative Energien, 

  •     Energiegewinnung aus Abfall. 

Darüber hinaus möchten wir als regionaler Arbeitgeber Jugendlichen einen Einblick in den interessanten Arbeitsalltag und die spannende Ausbildung bei einem Energieversorger geben. 

Auf diese Fragen geben wir Antworten

  • Wie kommt der Strom in das Haus? 

  • Wie lassen sich die Kraft der Sonne und des Windes zur Energieerzeugung nutzen? 

  • Was ist der Treibhauseffekt? 

  • Wie lässt sich Müll vermeiden? 

Wissenswertes rund um Energie

Fragen und Antworten zum GEG

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Fragen und Antworten zum GEG

Die Bundesregierung hat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen – nach langen, hitzigen Diskussionen. Was das für die Haushalte in Dreieich bedeutet, erklärt wir Ihnen.

Was steht im neuen GEG?

Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Dieses ambitionierte Ziel hat sich der Bund gesetzt. Eine entscheidende Rolle spielt dabei der Umbau der Wärmeversorgung, die derzeit zu rund 80 Prozent mit fossilen Brennstoffen wie Öl und Erdgas gedeckt wird. Das möchte die Bundesregierung mit dem novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) ändern. Das GEG gibt vor, dass ab nächstem Jahr jede neu eingebaute Heizung in einem Neubaugebiet zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. In vielen Fällen gehören neu installierte Öl- und Gasheizungen damit der Vergangenheit an. Die Vorgaben sind jedoch an weitere Bedingungen geknüpft, die diese Konsequenz deutlich entschärfen.

Wann tritt das neue GEG in Kraft?

Nach langem Hin und Her hat der Bundestag das GEG am 1. September 2023 beschlossen – der Bundesrat bestätigte es final am 29. September. Damit tritt das novellierte GEG am 1. Januar 2024 in Kraft.

Wer ist bereits 2024 von den Änderungen betroffen?

Alle diejenigen, die ab 2024 in einem Neubaugebiet ein Haus errichten, müssen grundsätzlich eine GEG-konforme Heizung installieren. Also eine, die sich mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betreiben lässt. Für Eigentümer in bestehenden Wohngebieten oder für alle, die einen Neubau in einer Baulücke planen, ist die Vorgabe an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Damit verpflichtet der Staat die Kommunen, eine kommunale Wärmeplanung (KWP) zu erarbeiten, um ihre Energiezukunft zu gestalten. Denn diese macht straßen- und häuserscharf sichtbar, wo in einer Gemeinde neue Wärmenetze entstehen und welche Gebäude voraussichtlich weiterhin mit eigenen Heizungen ausgestattet werden müssen. Großstädte haben bis Ende 2026 Zeit, Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern zwei Jahre länger, wobei für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern vereinfachte Regelungen vorgesehen sind. Erst dann greift die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch.

Kommt mit dem GEG eine generelle Sanierungspflicht?

Für bestehende Heizungen existiert ein langjähriger Bestandsschutz, der bis zum 31. Dezember 2044 gilt. Das heißt: Niemand muss sofort seine Öl- oder Gasheizung gegen eine klimafreundliche Variante tauschen – selbst Reparaturen sind weiterhin erlaubt. Denn: Ein allgemeines Öl- und Gasheizungsverbot gibt es noch nicht. Vielmehr spielt das Alter der Heizung eine Rolle. Das GEG sieht vor, dass nach 30 Jahren Betriebszeit die meisten von ihnen ausgemustert werden müssen. Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sind davon ausgenommen, da sie effizienter arbeiten. Auch wer in einem Gebäude mit weniger als drei Wohneinheiten seit dem 1. Februar 2002 eine Wohnung selbst bewohnt, darf seine Heizung weiterbetreiben. Die Austauschpflicht tritt dann erst bei einem Eigentümerwechsel in Kraft, wofür dieser anschließend zwei Jahre Zeit hat.

Für besonders alte Heizungen soll es in gut drei Jahren eine stufenweise Austauschpflicht ohne Ausnahmen geben, aber nur, wenn vor Ort ein kommunaler Wärmeplan vorliegt. Ab 2027 kommen zuerst die Uraltheizungen dran, die bis einschließlich 1989 eingebaut wurden. Anschließend müssen alle Heizungen ausgemustert werden, die 38 Jahre oder älter sind. Zeit für den Ruhestand wird es ab 2031 für alle Heizungen, die bis 1998 installiert wurden. Ab 2045 dürfen laut dem Gesetz überhaupt keine fossil betriebenen Heizungsanlagen mehr laufen. Diese Regelung gilt allerdings schon länger.

Was passiert, wenn die alte Heizung kaputt geht?

Ist die Heizung kaputt und kann nicht mehr repariert werden, ist vorerst auch die Installation einer fossil betriebenen Heizung möglich, zum Beispiel ein gebrauchtes Gerät. Denn im Fall einer Heizungshavarie treten in Neubaugebieten oder in Kommunen, die eine kommunale Wärmeplanung vorliegen haben, Übergangsfristen in Kraft. Fünf Jahre nach dem Ausfall muss aber auf eine Heiztechnik umgestiegen werden, die die 65-Prozent-Regel erfüllt. Damit haben Eigentümer von nicht hinreichend sanierten Häusern mit hohem Wärmeverlust den Vorteil, dass sie bis zum Fristende Teile der Gebäudehülle dämmen lassen können. Anschließend ist beispielsweise die Nutzung einer Wärmepumpe effizient möglich. Außerdem erlaubt der Gesetzgeber, den Gaskessel nach Ablauf der Fünf-Jahres-Frist im Rahmen einer Hybridheizung weiter für die Lastspitzen zu nutzen.

Die Übergangsfrist verlängert sich auf bis zu zehn Jahre, wenn der Anschluss an ein Wärmenetz in dieser Zeit möglich ist. Hausbesitzer müssen sich dann verpflichten, sich innerhalb dieser Zeit anschließen zu lassen. Bis es so weit ist, kann also eine Heizung genutzt werden, die die GEG-Vorgabe nicht erfüllt. Der Anschluss an die zentrale Lösung muss dann erfolgen, sobald das Netz fertig ist.

Wann gilt das Aus für Öl- und Gasheizungen?

Sobald eine Kommune eine kommunale Wärmeplanung vorlegt, ist die Installation einer Öl- und Gasheizung nicht mehr gesetzeskonform. Bis dahin erlaubt das Gesetz weiter den Einbau, sofern der Eigentümer eine Gebäudeenergieberatung in Anspruch genommen hat, die unter anderem wirtschaftliche Risiken aufzeigt. Denn nicht nur der CO2-Preis steigt in den nächsten Jahren schrittweise weiter an. Ab 2029 müssen die fossilen Brennstoffe sukzessive durch klimaneutrale Alternativen wie Biomasse oder Wasserstoff ersetzt werden.

Gibt es neue Förderungen?

Wer ab 2024 eine klimafreundliche Heizung einbaut, kann mit kräftigen Zuschüssen rechnen. Denn der Bund überarbeitet dafür die BEG-Sanierungsförderung. Demnach sollen alle Eigentümer, die ihre alte Öl- oder Gasheizung aus dem Keller verbannen, eine Sockelförderung von 30 Prozent erhalten. Zusätzlich sind weitere 30 Prozent für Haushalte vorgesehen, deren steuerpflichtiges Jahreseinkommen bei maximal 40.000 Euro liegt. Auch schnell zu sein lohnt sich. Geplant ist außerdem ein Klima-Geschwindigkeitsbonus von voraussichtlich 20 Prozent für alle, die sich bis 2028 für eine klimafreundliche Heizung entscheiden. Bei Wärmepumpen gibt es zudem einen Innovationsbonus in Höhe von fünf Prozent für die Nutzung von natürlichen Kältemitteln oder Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme. Pluspunkt: Die verschiedenen Boni lassen sich bis maximal 70 Prozent der Kosten miteinander kombinieren. Wichtig: Öl- und Gasheizungen sind vom Fördertopf ausgeschlossen, und die Förderung wird auf 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus begrenzt.

Zusätzlich plant der Bund, die Sanierungsförderung 2024 und 2025 zu erhöhen – von momentan 15 Prozent auf 30 Prozent. Anschließend sinkt der Kostenzuschuss wieder auf 15 Prozent. Auch der Satz für die steuerliche Abschreibung wird kurzfristig von 20 Prozent auf 30 Prozent angehoben, sinkt 2026 aber wieder auf 20 Prozent.

Auf was müssen sich Mieter beim Gebäudeenergiegesetz einstellen?

Die Modernisierungsumlage, mit der Vermieter einen Teil der Sanierungskosten auf die Mieter umlegen können, steigt bei einem Heizungstausch von acht auf zehn Prozent im Jahr. Bedingung ist, dass der Vermieter eine staatliche Förderung in Anspruch nimmt und diese von den umzulegenden Investitionskosten abzieht. Wichtig: Die Monatsmiete darf mit der erhöhten Umlage nicht um mehr als 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche steigen. Kommen weitere Modernisierungsmaßnahmen hinzu, können es wie bisher zwei bis drei Euro mehr werden.

Was empfehlen die Stadtwerke Dreieich?

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November hat gezeigt, wie viel Dynamik in der Gesetzgebung steckt, als das Gericht den zweiten Nachtragshaushalt 2021 der Bundesregierung in Höhe von 60 Milliarden Euro als verfassungswidrig einstufte. Ursprünglich war das Sondervermögen eingeplant, um die Folgen der Corona-Krise abzufedern. Das nicht genutzte Geld verschob der Bund im vergangenen Jahr jedoch in einen Klimafonds, den sogenannten Klima- und Transformationsfonds (KTF). Damit wollte die Bundesregierung in verschiedene Klimaschutzprojekte sowie Zukunftstechnologien investieren. Diese Pläne stehen jetzt auf der Kippe. Auch die geplanten Förderungen für den Austausch alter Öl- und Gasheizungen könnten dem Rotstift zum Opfer fallen, was zumindest fürs nächste Jahr aber eher unwahrscheinlich ist. Wie es 2025 weitergeht, bleibt jedoch abzuwarten.

Deshalb ist es sinnvoll, die aktuellen Entwicklungen aufmerksam im Blick zu behalten. Natürlich halten sich die Fachleute der Stadtwerke Dreieich stets auf dem Laufenden und stehen bei allen Fragen rund um Energieeffizienz und Wärmelösungen beratend zur Seite. Gemeinsam suchen sie mit ihren Kunden nach der passenden Lösung, um im Bereich Wärme klimaneutral in die Zukunft zu gehen. Außerdem arbeiten die Stadtwerke bereits gemeinsam mit der Stadt an der kommunalen Wärmeplanung für Dreieich. Abzusehen ist, dass Fernwärmelösungen eine wichtige Rolle spielen werden – überall dort, wo es sinnvoll und technisch möglich ist. Bürger können bereits jetzt auf der Website der Stadtwerke Dreieich unter Dreieichwärme ein Formular ausfüllen und ihr Interesse bekunden. Das hilft, um den Bedarf an Fernwärme besser abschätzen zu können. Selbstverständlich behalten die Stadtwerke Dreieich auch die Chancen von Wasserstoff in der Region im Auge. Konkrete Aussagen dazu lassen sich aktuell aber noch nicht treffen.

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