

Trinkwasser-Ampel Dreieich: Bewusster mit Trinkwasser umgehen
Wasser ist ein kostbares Gut. Wie kostbar, zeigt sich vor allem in den Sommermonaten, die auch hier in Dreieich zunehmend trockener werden. Immer häufiger kommt es in langen Trockenperioden zu einem erhöhten Spitzenbedarf beim Trinkwasser. Dauert eine solche Periode zu lang an, kommt es zu einem Wassernotstand. Um den zu vermeiden, haben wir eine Trinkwasser-Ampel für Sie eingeführt.
Aktuell steht die Trinkwasser-Ampel auf grün.
Immer informiert über die aktuelle Trinkwasser-Situation in Dreieich.
Bedeutung der Ampelphasen
Mit unserer Trinkwasser-Ampel wollen wir Sie dabei unterstützen, nachhaltig zu handeln und wertvolles Trinkwasser zu sparen. Die Ampel zeigt, wie es um den aktuellen Wasserverbrauch in Dreieich steht und wie Sie Ihr Verbrauchsverhalten daran anpassen können. Was die einzelnen Phasen bedeuten, lesen Sie im Folgenden.
Ampel ist grün

Grün bedeutet, dass wir bei uns in Dreieich deutlich weniger Trinkwasser verbrauchen als im Vergleich zum Tagesspitzenverbrauch. Steht die Ampel auf Grün, können wir den Wasserbedarf durch eigene Förderung decken. Das bedeutet, dass es keinerlei Einschränkung beim Wasserverbrauch für Sie gibt. Dies kann sich allerdings schnell ändern: Werfen Sie deshalb in regelmäßigen Abständen einen Blick auf unsere Wasser-Ampel, um immer bestens über den aktuellen Stand der Dinge informiert zu sein!
Ampel ist gelb

Jetzt heißt es: Trinkwasser einsparen. Steht die Ampel auf Gelb, dann liegt der tägliche Verbrauch von Trinkwasser in Dreieich bereits seit einigen Tagen nahe des bisher gemessenen Tagesspitzenverbrauchs. Unsere Gewinnungsanlagen arbeiten dann mit voller Förderleistung. Außerdem beziehen wir in dieser Phase fast schon so viel Fremdwasser über den Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach (ZWO), wie uns maximal zusteht.
Um den Trinkwasserverbrauch zu minimieren, bitte:
- Trinkwasser sparsam und nur dort verwenden, wo es notwendig ist.
- die Gartenbewässerung auf maximal zwei Bewässerungsvorgänge pro Woche reduzieren.
- bitte keine Rasenflächen bewässern.
- keine Fahrzeuge waschen, Außenreinigung von Gebäuden, Terrassen oder Ähnliches unterlassen.
- keine Pools, Zisternen oder andere Wasserspeicher befüllen.
Tipp: Falls Sie dringend größere Mengen Trinkwasser entnehmen müssen, beispielsweise aus Standrohren bei Bautätigkeiten, stimmen Sie das bitte im Vorfeld mit uns ab.
Ampel ist rot

Leuchtet die Ampel rot, dann erreicht der Trinkwasserverbrauch seit einigen Tagen Spitzenwerte. Der Verbrauch bei uns in Dreieich lässt sich nun nur noch dadurch decken, dass wir Fremdwasser beziehen. Damit wir die Trinkwasserversorgung in Dreieich sicherstellen und gleichzeitig auf Löschwasserreserven zugreifen können, müssen wir den Trinkwasserverbrauch alle gemeinsam reduzieren!
Zusätzlich zu den Vorgaben der gelben Ampel gilt jetzt:
- kein Trinkwasser zum Waschen von Fahrzeugen, zur Außenreinigung von Gebäuden und Terrassen oder für ähnliche Anwendungen nutzen!
- keine Pools, Zisternen oder sonstige Wasserspeicher befüllen!
- die Garten- oder Rasenbewässerung unterlassen – Nutz- und Balkonpflanzen dürfen gegossen werden!
- neu gesetzte Pflanzen dürfen gegossen werden!
- kein Trinkwasser über Standrohre entnehmen!
Trinkwassernotstand
Bei einem Trinkwassernotstand verbietet die Gefahrenabwehrverordnung im Einzelnen:
- das Beregnen, Berieseln, Bewässern und Begießen von landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen, Gärten und Kleingärten.
- das Befüllen von Zisternen oder Teichen.
- das Besprengen von Hof-, Straßen- und Wegeflächen, Grünflächen und Parkanlagen, Spiel- und Sportplätzen, Terrassen, Dächern sowie sonstigen Anlagen und Bauwerken.
- das Betreiben von künstlichen Springbrunnen, Wasserspielanlagen, Wasserbecken, Fischbecken, privaten Freibädern und ähnlichen Einrichtungen.
- das Kühlen oder Reinigen von Anlagen und Gegenständen am fließenden Wasserstrahl oder durch Berieseln sowie zum Betrieb von Klimaanlagen.
- das Waschen von Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.
- das Berieseln von Baustellen – beispielsweise bei Abbrucharbeiten zur Reduzierung von Staubentwicklung – soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.
Bei einem Trinkwassernotstand darf das Wasser nur noch zum Duschen, zur Körperpflege oder Zubereitung von Mahlzeiten genutzt werden. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
FAQ – Trinkwasser-Ampel
Wie erfahre ich die jeweilige Ampelphase und die entsprechenden gültigen Regeln bezüglich der Trinkwasserversorgung in Dreieich?
Ist das Problem der Trinkwasserversorgung in Dreieich nicht hausgemacht, beispielsweise durch unzureichende Verträge mit dem Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach (ZWO), veraltete Technik, Missmanagement, zu viel Bebauung, etc.?
Was genau bedeutet es, dass die Garten- und Rasenbewässerung bei der gelben Ampelphase sofort einzustellen ist? Gilt das auch für meinen privaten Nutzgarten und meine Balkonpflanzen?
Was sind Standrohre? Für welche Zwecke werden diese von den Stadtwerken Dreieich gegen eine Kaution herausgegeben? In welchen Fällen dürfen sie auch noch während der roten Ampelphase beziehungsweise während des Trinkwassernotstands genutzt werden?
Die Entnahme von Trinkwasser aus Standrohren ist während der gelben Ampelphase zu stoppen. Heißt das, dass wir unseren Tieren kein Wasser mehr geben können?
Bei Ausrufen der roten Ampelphase richten wir den dringenden Appell an alle, Standrohre nur noch für das Füllen von Weidetränken zu nutzen.
Wann genau haben wir in Dreieich einen Trinkwassernotstand? Wer ruft diesen aus und informiert darüber?
Was ist bei einem Trinkwassernotstand noch erlaubt und was nicht?
Beim Trinkwassernotstand ist Folgendes verboten:
- Verschwendung oder Aufspeicherung von Wasser aus öffentlichen Trinkwasserleitungen,
- Beregnen, Berieseln, Bewässern und Begießen von landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen, Gärten und Kleingärten,
- Besprengen von Hof-, Straßen- und Wegeflächen, Grünflächen und Parkanlagen, Spiel- und Sportplätzen, Terrassen, Dächern sowie sonstigen Anlagen und Bauwerken,
- Betreiben von künstlichen Springbrunnen, Wasserspielanlagen, Wasserbecken, Fischbecken, privaten Freibädern und ähnlichen Einrichtungen,
- Waschen von Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist,
- Befüllen von Zisternen oder Teichen,
- Kühlen oder Reinigen von Anlagen und Gegenständen am fließenden Wasserstrahl oder durch Berieseln sowie zum Betrieb von Klimaanlagen,
- Berieseln von Baustellen beispielsweise bei Abbrucharbeiten zur Reduzierung von Staubentwicklung, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.
Welche Bußgelder sieht die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Dreieich bei Missachtung der gültigen Regeln während eines Trinkwassernotstands vor?
Wie beziehungsweise mit welcher Technik ist die Wasserversorgung in Dreieich auch bei zukünftig immer heißer werdenden Sommern gesichert?
Woher wird das zusätzliche Wasser kommen, das die vielen Neubürger*innen bei immer weiterem Wohnungsbau zusätzlich verbrauchen werden?
Wer kontrolliert bei einer roten Trinkwasser-Ampel, dass die aktuell gültigen Regeln eingehalten werden? Beispielsweise, dass die Rasenflächen von Sportanlagen nicht verbotener Weise nachts bewässert werden?
Wird der Bau von Regenwasserzisternen in Dreieich seitens der Stadt Dreieich gefördert?

Unsere Tipps: So sparen Sie wertvolles Trinkwasser
Wir zeigen Ihnen, wie Sie ganz leicht dabei mitmachen können, eine Trinkwasserknappheit zu vermeiden: Mit unseren praktischen Wasserspar- und Energietipps.
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