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Trinkwasser-Ampel Dreieich: Bewusster mit Trinkwasser umgehen

Wasser ist ein kostbares Gut. Wie kostbar, zeigt sich vor allem in den Sommermonaten, die auch hier in Dreieich zunehmend trockener werden. Immer häufiger kommt es in langen Trockenperioden zu einem erhöhten Spitzenbedarf beim Trinkwasser. Dauert eine solche Periode zu lang an, kommt es zu einem Wassernotstand. Um den zu vermeiden, haben wir eine Trinkwasser-Ampel für Sie eingeführt.

Aktuell steht die Trinkwasser-Ampel auf grün.

Immer informiert über die aktuelle Trinkwasser-Situation in Dreieich.

Bedeutung der Ampelphasen

Mit unserer Trinkwasser-Ampel wollen wir Sie dabei unterstützen, nachhaltig zu handeln und wertvolles Trinkwasser zu sparen. Die Ampel zeigt, wie es um den aktuellen Wasserverbrauch in Dreieich steht und wie Sie Ihr Verbrauchsverhalten daran anpassen können. Was die einzelnen Phasen bedeuten, lesen Sie im Folgenden.

Ampel ist grün

Grün bedeutet, dass wir bei uns in Dreieich deutlich weniger Trinkwasser verbrauchen als im Vergleich zum Tagesspitzenverbrauch. Steht die Ampel auf Grün, können wir den Wasserbedarf durch eigene Förderung decken. Das bedeutet, dass es keinerlei Einschränkung beim Wasserverbrauch für Sie gibt. Dies kann sich allerdings schnell ändern: Werfen Sie deshalb in regelmäßigen Abständen einen Blick auf unsere Wasser-Ampel, um immer bestens über den aktuellen Stand der Dinge informiert zu sein!

Ampel ist gelb

Steht die Ampel auf Gelb, so liegt der tägliche Verbrauch von Trinkwasser in Dreieich schon seit einigen Tagen dicht am bisher gemessenen Tagesspitzenverbrauch. Unsere Gewinnungsanlagen arbeiten nun bereits mit voller Förderleistung. Außerdem beziehen wir beinahe schon so viel Fremdwasser über den Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach (ZWO), wie uns maximal zusteht. Unser Appell an alle lautet deshalb: Nutzen Sie Wasser bitte sparsam!

Bitte minimieren Sie den Trinkwasserverbrauch:

  • Trinkwasser sparsam und nur dort verwenden, wo es notwendig ist.
  • Die Gartenbewässerung am besten auf maximal zwei Bewässerungsvorgänge pro Woche reduzieren.
  • Bitte keine Rasenflächen bewässern. Zierrasenwächst im Gegensatz zu stark beanspruchtem Sportrasen in der Regel problemlos nach.
  • Nach Möglichkeit keine Fahrzeuge waschen, Außenreinigung von Gebäuden, Terrassen oder Ähnliches vermeiden.
  • Bitte keine privaten Pools, Planschbecken, Zisternen oder andere Wasserspeicher befüllen.
Ampel ist rot

Leuchtet die Ampel rot, dann erreicht der Trinkwasserverbrauch seit einigen Tagen Spitzenwerte. Damit wir die Trinkwasserversorgung in Dreieich sicherstellen und gleichzeitig auf Löschwasserreserven zugreifen können, rufen wir dringlich dazu auf, den Trinkwasserverbrauch reduzieren!

Bitte beachten Sie zusätzlich zu den Verhaltensempfehlungen der gelben Ampel Folgendes:

  • Weiterhin kein Trinkwasser zur Außenreinigung von Gebäuden und Terrassen oder für ähnliche Anwendungen nutzen!
  • Auch private Pools, Planschbecken, Zisternen oder andere Wasserspeicher sollten ebenso nicht mehr be- oder Nachgefüllt werden.
  • Verzichten Sie komplett auf die Bewässerung von Gärten und Rasenflächen. Nutz und Balkonpflanzen können gegossen werden. Gleiches gilt für Neupflanzungen.
  • Bitte kein Trinkwasser über Standrohre entnehmen!
Trinkwassernotstand

Trinkwassernotstand

Wenn alle Appelle und Empfehlungen zum Umgang mit Trinkwasser während der roten Ampelphase nicht ausreichen, keine Wirkung zeigen und die Trinkwasserspitzenverbräuche hoch bleiben, kann dies zur Folge haben, dass die maximale Eigenwasserförderung ausgeschöpft wird und der Fremdwasserbezug nicht mehr ausreicht. In einem solchen Ernstfall kann die Stadt Dreieich einen Trinkwassernotstand ausrufen. Dieser tritt nach der Gefahrenabwehrverordnung in Kraft, die von der Stadt veröffentlicht und umfassend kommuniziert wird. In der Regel dürfen Privat-personen das Wasser dann nur noch zum Eigenbedarf – also Kochen, Trinken, Körperpflege, Toilettennutzung – verwenden. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden.

Alle Details zur jeweils gültigen „Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung“ stehen online zur Verfügung unter:

www.dreieich.de/trinkwassergefahrenabwehrverordnung-der-stadt-dreieich/

FAQ – Trinkwasser-Ampel

Wie erfahre ich die jeweilige Ampelphase und die entsprechenden gültigen Regeln bezüglich der Trinkwasserversorgung in Dreieich?
Die jeweilige Ampelphase sowie die entsprechenden Regeln bezüglich der Trinkwasserversorgung in Dreieich können der Website der Stadtwerke Dreieich sowie der Stadtwerke-Facebook– oder –Instagram-Seite sowie dieser Website entnommen werden. Außerdem werden die jeweiligen Ampelphase den regionalen Tages- und Wochenzeitungen per Pressemitteilung mitgeteilt.
Ist das Problem der Trinkwasserversorgung in Dreieich nicht hausgemacht, beispielsweise durch unzureichende Verträge mit dem Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach (ZWO), veraltete Technik, Missmanagement, zu viel Bebauung, etc.?
Eine sichere und zuverlässige Trinkwasserversorgung ist in Dreieich durch unsere vorausschauende Planung immer gewährleistet. Auch während eines Wassernotstands steht Privathaushalten und Gewerbe stets ausreichend Trinkwasser für alle notwendigen Vorgänge zur Verfügung. Dennoch stellen in den Sommermonaten die Tagesspitzenverbräuche, wie sie in den vergangenen Jahren vorkamen, jeden Wasserversorger vor große Herausforderungen. Sommermonate mit hohen Temperaturen und einer langen Trockenperiode gehen mit überdurchschnittlichen Spitzenverbräuchen einher. Die Wasser-Ampel ist nur ein Instrument, um die Auswirkungen dieser extremen Perioden abzumildern und einen Wassernotstand gar nicht erst entstehen zu lassen. Natürlich stellen wir auch weitere Parameter wie die Technik oder die Menge des Fremdwasserbezugs laufend auf den Prüfstand und passen die Versorgungspläne gegebenenfalls an. Damit setzen wir alle Hebel in Bewegung, um sowohl kurzfristig als auch langfristig einen Wassernotstand zu vermeiden.
Was genau bedeutet es, dass die Garten- und Rasenbewässerung bei der gelben Ampelphase sofort einzustellen ist? Gilt das auch für meinen privaten Nutzgarten und meine Balkonpflanzen?
Private Nutzgärten sowie Balkonpflanzen sind davon ausgenommen. Jedoch ist auf eine moderate Bewässerung zu achten. Hier finden Sie Tipps zum sparsamen Wässern. Bei der gelben Ampelphase besteht kein Verbot, sondern wir richten einen dringenden Appell an alle. Dieser ist erforderlich, weil für die Rasenbewässerung über einen längeren Zeitraum große Mengen Wasser benötigt werden. Der Rasen erholt sich im Übrigen mit dem nächsten ergiebigen Regen schnell, selbst dann, wenn er schon sehr trocken ist.
Was sind Standrohre? Für welche Zwecke werden diese von den Stadtwerken Dreieich gegen eine Kaution herausgegeben? In welchen Fällen dürfen sie auch noch während der roten Ampelphase beziehungsweise während des Trinkwassernotstands genutzt werden?
Standrohre sind temporäre Entnahmestellen für Trinkwasser aus dem Wasserversorgungsnetz und werden an Unterflurhydranten angeschlossen. Der Hydrant muss dazu mit einem speziellen Standrohrschlüssel geöffnet werden. Das Wasser kann für Baustellen, Veranstaltungen oder die Versorgung von Tieren genutzt werden und wird über einen Wasserzähler am Standrohr gemessen. Bei einem Trinkwassernotstand sind nur noch unbedingt notwendige Entnahmen aus dem Trinkwassernetz erlaubt.
Die Entnahme von Trinkwasser aus Standrohren ist während der gelben Ampelphase zu stoppen. Heißt das, dass wir unseren Tieren kein Wasser mehr geben können?
Für die Versorgung von Tieren ist die Wasserentnahme mittels Standrohren zulässig. Auf alle anderen Anwendungen, wie das Befüllen von Pools oder Zisternen, bitten wir Sie während der gelben Ampelphase zu verzichten. Bei Abrissarbeiten von Gebäuden sollten Sie nur im Zeitraum der Abrissgenehmigung Wasser über das Standrohr entnehmen. Bitte informieren Sie uns über den Einsatz unter: info@stadtwerke-dreieich.de

Bei Ausrufen der roten Ampelphase richten wir den dringenden Appell an alle, Standrohre nur noch für das Füllen von Weidetränken zu nutzen.

Wann genau haben wir in Dreieich einen Trinkwassernotstand? Wer ruft diesen aus und informiert darüber?

Der Wassernotstand ist gegeben, wenn der Wasserbedarf die Bereitstellung aus dem Netz der Trinkwasserversorgung über einen längeren Zeitraum deutlich übersteigt. Der Wassernotstand wird gemäß §1 Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung nur vom Bürgermeister/Bürgermeisterin oder einer benannten Vertretung ausgerufen. Der Wassernotstand wird nach der roten Ampelphase ausgerufen.

Was ist bei einem Trinkwassernotstand noch erlaubt und was nicht?

In einem Ernstfall kann die Stadt Dreieich einen Trinkwassernotstand ausrufen. Dieser tritt nach der Gefahrenabwehrverordnung in Kraft, die von der Stadt veröffentlicht und umfassend kommuniziert wird. In der Regel dürfen Privatpersonen das Wasser dann nur noch zum Eigenbedarf – also Kochen, Trinken, Körperpflege, Toilettennutzung – verwenden. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden.

Alle Details zur jeweils gültigen „Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung“ stehen online zur Verfügung unter:

www.dreieich.de/trinkwassergefahrenabwehrverordnung-der-stadt-dreieich/

Welche Bußgelder sieht die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Dreieich bei Missachtung der gültigen Regeln während eines Trinkwassernotstands vor?
Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Wie beziehungsweise mit welcher Technik ist die Wasserversorgung in Dreieich auch bei zukünftig immer heißer werdenden Sommern gesichert?
Der normale Tagesbedarf ist gesichert. Bei längeren Trockenperioden sowie Hitzewellen sind die dringenden Appelle zu beachten und ein solidarisches Verhalten ist von allen Bürger*innen gefordert. Hier finden Sie weitere Informationen zu unserer Wasserversorgung.
Woher wird das zusätzliche Wasser kommen, das die vielen Neubürger*innen bei immer weiterem Wohnungsbau zusätzlich verbrauchen werden?
Die Deckung des Jahresbedarfs ist derzeit ohne Weiteres möglich. Dazu wird bei größeren Neubaugebieten vom Regierungspräsidium Darmstadt ein Wasserbedarfsnachweis gefordert. Dieser Nachweis bezieht sich allerdings auf den Normalbetrieb und kann die Situation des immer wieder auftretenden Spitzenbedarfs nicht abdecken. Für Perioden mit Spitzenbedarf werden alle Bürgerinnen und Bürger künftig ihren Verbrauch gemäß des Ampelsystems einschränken müssen.
Wer kontrolliert bei einer roten Trinkwasser-Ampel, dass die aktuell gültigen Regeln eingehalten werden? Beispielsweise, dass die Rasenflächen von Sportanlagen nicht verbotener Weise nachts bewässert werden?

Die für die Ampelphasen definierten „Regeln“ sind keine Verbote, sondern dringende Appelle an die Bürgerinnen und Bürger Dreieichs, um einen Wassernotstand zu vermeiden. Somit kann kein Verstoß sanktioniert werden. Die Stadt Dreieich und die Stadtwerke vertrauen in diesem Fall Ihrem verantwortungsbewussten Verhalten. Um die Vereine zu sensibilisieren, wurden im Frühjahr alle Vereine in Dreieich, die einen hohen Wasserverbrauch haben, angeschrieben und auf die Situation aufmerksam gemacht.

Wird der Bau von Regenwasserzisternen in Dreieich seitens der Stadt Dreieich gefördert?

Weder die Stadt Dreieich noch die Stadtwerke Dreieich GmbH fördern derzeit den Bau von Regenwasserzisternen für private Haushalte. Die Stadt Dreieich arbeitet gerade an einem Entwurf, sodass es für Vereine eine individuelle Förderung für Zisternen in Zukunft geben wird.

Warum werden städtische Bäume / Sträucher weiterhin bewässert?

Die Bäume / Sträucher im Stadtgebiet werden gezielt bewässert. Eine alternative Möglichkeit gibt es leider nicht, da die Bäume / Sträucher sonst absterben würden. Im letzten Jahr waren wir im intensiven Austausch mit dem DLB und konnten dadurch die die Möglichkeit schaffen, dass hauptsächlich Brauchwasser des Freibads für die Bewässerung der Bäume / Sträucher im Stadtgebiet benutzt wird.

Warum werden weiterhin Sportplätze / Sportanlagen bewässert?

Die Betreiber der Sportanlagen sind angehalten, ihren Wasserverbrauch zu reduzieren. Wir sind im stetigen Dialog mit den Vereinen und weisen auf die Problematik hin.

Wenn ich unnötigen Wasserverbrauch feststelle, wo kann ich dies melden?

Für unnötigen Wasserverbrauch gibt es keine Meldestelle, während den Phasen der Trinkwasserampel werden keine Sanktionen ergriffen. Gerne können Sie Ihre Mitbürger freundlich auf die momentane Situation aufmerksam machen, da trotz Bannern im Stadtgebiet und Informationen über die Presse die Möglichkeit besteht, dass Bürger*innen die Problematik nicht mitbekommen haben. Sollten uns Nachrichten zur Wasserverschwendung während der Ampelphase erreichen, werden wir diese Informationen unmittelbar löschen.

Wasserpreis

Unsere Tipps: So sparen Sie wertvolles Trinkwasser

Wir zeigen Ihnen, wie Sie ganz leicht dabei mitmachen können, eine Trinkwasserknappheit zu vermeiden: Mit unseren praktischen Wasserspar- und Energietipps. 

Und auf unseren Social-Media-Kanälen – Facebook und Instagram – erfahren Sie immer sofort, wenn die Ampel auf eine andere Phase umschaltet.

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