Stadtwerke Dreieich

Trinkwasserampel – bewusster mit Trinkwasser umgehen

Aktuell steht die Ampel auf grün.

Wasser ist ein kostbares Gut – und das zeigt sich vor allem in den Sommermonaten, die auch hier in Dreieich zunehmend trockener werden. Immer häufiger kommt es in niederschlagsarmen Perioden zu einem erhöhten Spitzenbedarf beim Trinkwasser. Dauert eine solche Periode zu lang an, kommt es zu einem Wassernotstand. Mit der Trinkwasser-Ampel von uns, den Stadtwerken Dreieich, möchten wir das vermeiden.

Mit unserer Trinkwasser-Ampel wollen wir Sie dabei unterstützen, nachhaltig zu handeln und wertvolles Trinkwasser zu sparen. Die Ampel zeigt, wie es um den aktuellen Wasserverbrauch in Dreieich steht und wie Sie Ihr Verbrauchsverhalten daran anpassen können. Was die einzelnen Phasen bedeuten, lesen Sie im Folgenden. 

Und auf unseren Social-Media-Kanälen – Facebook und Instagram – erfahren Sie immer sofort, wenn die Ampel auf eine andere Phase umschaltet. 
 

Das bedeuten die Phasen der Trinkwasser-Ampel

Grün bedeutet, dass wir bei uns in Dreieich deutlich weniger Trinkwasser verbrauchen als im Vergleich zum Tagesspitzenverbrauch. In dieser Zeit können wir den Wasserbedarf durch eigene Förderung decken. Das bedeutet, dass es keinerlei Einschränkung beim Wasserverbrauch für Sie gibt. Dies kann sich allerdings schnell ändern: Werfen Sie deshalb in regelmäßigen Abständen einen Blick auf unsere Wasser-Ampel, um immer bestens über den aktuellen Stand der Dinge informiert zu sein! 

Steht die Ampel auf Gelb, so liegt der tägliche Verbrauch von Trinkwasser in Dreieich schon seit einigen Tagen dicht am bisher gemessenen Tagesspitzenverbrauch. Wir fördern mit unseren Anlagen bereits mit voller Leistung. Außerdem beziehen wir beinahe schon so viel Fremdwasser über den Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach (ZWO), wie uns maximal zusteht. Unser Appell an alle lautet deshalb: Nutzen Sie Wasser bitte sparsam!

Bitte minimieren Sie den Trinkwasserverbrauch: 

  • Trinkwasser sparsam und nur dort verwenden, wo es notwendig ist. 

  • Den Garten am besten maximal zwei Mal die Woche gießen.  

  • Bitte keine Rasenflächen bewässern. Zierrasen wächst im Gegensatz zu stark beanspruchtem Sportrasen in der Regel problemlos nach. 

  • Nach Möglichkeit keine Fahrzeuge waschen und Außenreinigung von Gebäuden, Terrassen oder Ähnliches vermeiden. 

  • Bitte keine privaten Pools, Planschbecken, Zisternen oder andere Wasserspeicher befüllen. 

Leuchtet die Ampel rot, dann erreicht der Trinkwasserverbrauch seit einigen Tagen Spitzenwerte. Damit wir die Trinkwasserversorgung in Dreieich sicherstellen und gleichzeitig auf Löschwasserreserven zugreifen können, rufen wir dringlich dazu auf, den Trinkwasserverbrauch reduzieren!

Bitte beachten Sie zusätzlich zu den Verhaltensempfehlungen der gelben Ampel Folgendes: 

  • Weiterhin kein Trinkwasser zur Außenreinigung von Gebäuden und Terrassen oder für ähnliche Anwendungen nutzen! 

  • Auch private Pools, Planschbecken, Zisternen oder andere Wasserspeicher sollten Sie ebenso nicht mehr be- oder nachfüllen. 

  • Verzichten Sie komplett darauf Ihre Gärten und Rasenflächen zu bewässern. Nutz-, Balkon- sowie Neupflanzen können Sie gießen.  

  • Bitte kein Trinkwasser über Standrohre entnehmen! 

Es kann passieren, dass unsere eigene Wasserförderung sowie der Bezug von Fremdwasser nicht mehr ausreichen, um Dreieich vollumfänglich mit Trinkwasser zu versorgen. Zum Beispiel, weil alle Appelle und Empfehlungen zum Umgang mit Trinkwasser während der roten Ampelphase nicht ausreichen, keine Wirkung zeigen und die Trinkwasserspitzenverbräuche hoch bleiben. In einem solchen Ernstfall kann die Stadt Dreieich einen Trinkwassernotstand ausrufen. Dieser tritt nach der Gefahrenabwehrverordnung in Kraft, die von der Stadt veröffentlicht und umfassend kommuniziert wird. In der Regel dürfen Privatpersonen das Wasser dann nur noch zum Eigenbedarf – also Kochen, Trinken, Körperpflege, Toilettennutzung – verwenden. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden.

Alle Details zur jeweils gültigen „Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung“ stehen online zur Verfügung unter: 

www.dreieich.de/trinkwassergefahrenabwehrverordnung-der-stadt-dreieich/

FAQ-Trinkwasser-Ampel

Die jeweilige Ampelphase sowie die entsprechenden Regeln bezüglich der Trinkwasserversorgung in Dreieich können der Website der Stadtwerke Dreieich sowie der Stadtwerke-Facebook– oder –Instagram-Seite sowie dieser Website entnommen werden. Außerdem werden die jeweiligen Ampelphase den regionalen Tages- und Wochenzeitungen per Pressemitteilung mitgeteilt. 

Eine sichere und zuverlässige Trinkwasserversorgung ist in Dreieich durch unsere vorausschauende Planung immer gewährleistet. Auch während eines Wassernotstands steht Privathaushalten und Gewerbe stets ausreichend Trinkwasser für alle notwendigen Vorgänge zur Verfügung. Dennoch stellen in den Sommermonaten die Tagesspitzenverbräuche, wie sie in den vergangenen Jahren vorkamen, jeden Wasserversorger vor große Herausforderungen. Sommermonate mit hohen Temperaturen und einer langen Trockenperiode gehen mit überdurchschnittlichen Spitzenverbräuchen einher. Die Wasser-Ampel ist nur ein Instrument, um die Auswirkungen dieser extremen Perioden abzumildern und einen Wassernotstand gar nicht erst entstehen zu lassen. Natürlich stellen wir auch weitere Parameter wie die Technik oder die Menge des Fremdwasserbezugs laufend auf den Prüfstand und passen die Versorgungspläne gegebenenfalls an. Damit setzen wir alle Hebel in Bewegung, um sowohl kurzfristig als auch langfristig einen Wassernotstand zu vermeiden. 

Private Nutzgärten sowie Balkonpflanzen sind davon ausgenommen. Jedoch ist auf eine moderate Bewässerung zu achten. Hier finden Sie Tipps zum sparsamen Wässern. Bei der gelben Ampelphase besteht kein Verbot, sondern wir richten einen dringenden Appell an alle. Dieser ist erforderlich, weil für die Rasenbewässerung über einen längeren Zeitraum große Mengen Wasser benötigt werden. Der Rasen erholt sich im Übrigen mit dem nächsten ergiebigen Regen schnell, selbst dann, wenn er schon sehr trocken ist. 

Standrohre sind temporäre Entnahmestellen für Trinkwasser aus dem Wasserversorgungsnetz und werden an Unterflurhydranten angeschlossen. Der Hydrant muss dazu mit einem speziellen Standrohrschlüssel geöffnet werden. Das Wasser kann für Baustellen, Veranstaltungen oder die Versorgung von Tieren genutzt werden und wird über einen Wasserzähler am Standrohr gemessen. Bei einem Trinkwassernotstand sind nur noch unbedingt notwendige Entnahmen aus dem Trinkwassernetz erlaubt. 

Für die Versorgung von Tieren ist die Wasserentnahme mittels Standrohren zulässig. Auf alle anderen Anwendungen, wie das Befüllen von Pools oder Zisternen, bitten wir Sie während der gelben Ampelphase zu verzichten. Bei Abrissarbeiten von Gebäuden sollten Sie nur im Zeitraum der Abrissgenehmigung Wasser über das Standrohr entnehmen. Bitte informieren Sie uns über den Einsatz unter: info@stadtwerke-dreieich.de 

Bei Ausrufen der roten Ampelphase richten wir den dringenden Appell an alle, Standrohre nur noch für das Füllen von Weidetränken zu nutzen. 

Der Wassernotstand ist gegeben, wenn der Wasserbedarf die Bereitstellung aus dem Netz der Trinkwasserversorgung über einen längeren Zeitraum deutlich übersteigt. Der Wassernotstand wird gemäß §1 Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung nur vom Bürgermeister/Bürgermeisterin oder einer benannten Vertretung ausgerufen. Der Wassernotstand wird nach der roten Ampelphase ausgerufen. 

In einem Ernstfall kann die Stadt Dreieich einen Trinkwassernotstand ausrufen. Dieser tritt nach der Gefahrenabwehrverordnung in Kraft, die von der Stadt veröffentlicht und umfassend kommuniziert wird. In der Regel dürfen Privatpersonen das Wasser dann nur noch zum Eigenbedarf – also Kochen, Trinken, Körperpflege, Toilettennutzung – verwenden. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden.

Alle Details zur jeweils gültigen „Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung“ stehen online zur Verfügung unter: www.dreieich.de/trinkwassergefahrenabwehrverordnung-der-stadt-dreieich/

Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. 

Der normale Tagesbedarf ist gesichert. Bei längeren Trockenperioden sowie Hitzewellen sind die dringenden Appelle zu beachten und ein solidarisches Verhalten ist von allen Bürger:innen gefordert. Hier finden Sie weitere Informationen zu unserer Wasserversorgung. 

Die Deckung des Jahresbedarfs ist derzeit ohne Weiteres möglich. Dazu wird bei größeren Neubaugebieten vom Regierungspräsidium Darmstadt ein Wasserbedarfsnachweis gefordert. Dieser Nachweis bezieht sich allerdings auf den Normalbetrieb und kann die Situation des immer wieder auftretenden Spitzenbedarfs nicht abdecken. Für Perioden mit Spitzenbedarf werden alle Bürgerinnen und Bürger künftig ihren Verbrauch gemäß des Ampelsystems einschränken müssen. 

Die für die Ampelphasen definierten „Regeln“ sind keine Verbote, sondern dringende Appelle an die Bürgerinnen und Bürger Dreieichs, um einen Wassernotstand zu vermeiden. Somit kann kein Verstoß sanktioniert werden. Die Stadt Dreieich und die Stadtwerke vertrauen in diesem Fall Ihrem verantwortungsbewussten Verhalten. Um die Vereine zu sensibilisieren, wurden im Frühjahr alle Vereine in Dreieich, die einen hohen Wasserverbrauch haben, angeschrieben und auf die Situation aufmerksam gemacht. 

Weder die Stadt Dreieich noch die Stadtwerke Dreieich GmbH fördern derzeit den Bau von Regenwasserzisternen für private Haushalte. Die Stadt Dreieich arbeitet gerade an einem Entwurf, sodass es für Vereine eine individuelle Förderung für Zisternen in Zukunft geben wird. 

Die Bäume/Sträucher im Stadtgebiet werden gezielt bewässert. Eine alternative Möglichkeit gibt es leider nicht, da die Bäume/Sträucher sonst absterben würden. Im letzten Jahr waren wir im intensiven Austausch mit dem DLB und konnten dadurch die die Möglichkeit schaffen, dass hauptsächlich Brauchwasser des Freibads für die Bewässerung der Bäume/Sträucher im Stadtgebiet benutzt wird. 

Die Betreiber der Sportanlagen sind angehalten, ihren Wasserverbrauch zu reduzieren. Wir sind im stetigen Dialog mit den Vereinen und weisen auf die Problematik hin. 

Für unnötigen Wasserverbrauch gibt es keine Meldestelle, während den Phasen der Trinkwasserampel werden keine Sanktionen ergriffen. Gerne können Sie Ihre Mitbürger freundlich auf die momentane Situation aufmerksam machen, da trotz Bannern im Stadtgebiet und Informationen über die Presse die Möglichkeit besteht, dass Bürger*innen die Problematik nicht mitbekommen haben. Sollten uns Nachrichten zur Wasserverschwendung während der Ampelphase erreichen, werden wir diese Informationen unmittelbar löschen. 

Weitere Informationen für Sie

Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Dreieich