Stadtwerke Dreieich

Wärmepumpenstrom +

Für alle, die mit Wärmepumpen heizen. 

Wärmepumpenstrom+

Der praktische Stromtarif für Ihre Wärmepumpe

Für alle, die eine Wärmepumpe nutzen, gibt es unseren Sondertarif „Wärmepumpenstrom+“. Dieser Tarif bietet eine preiswerte Alternative zum Standard-Stromtarif, um Wärme oder Warmwasser zu erzeugen. Denn Wärmepumpen nutzen hauptsächlich Energie aus Luft, Wasser oder Erdwärme. Und damit sie ihren Dienst verrichten können, benötigen sie Strom.

Weniger Kosten

Stromkosten senken dank reduzierter Netzentgelte und einem günstigen Arbeitspreis von 21,95 ct/kWh.

Netzdienlich

Mit unserem Wärmestromtarif kann Ihre Wärmepumpe dazu beitragen, das Stromnetz zu entlasten. Bei hoher Netzauslastung kann der Strombezug Ihrer Wärmepumpe kurzzeitig angepasst werden.

100 % Erneuerbare

Mit unserem Wärmestrom+ beziehen Sie Strom aus aus 100% Erneuerbaren Energien (Zertifikat) für Ihre Wärmepumpe.

Planungssicherheit

Dank einer festen Laufzeit mit Energiepreisgarantie ganz entspannt in die Zukunft blicken.

Jetzt preiswert Ihre Wärmepumpe betreiben

Privilegierung für Wärmepumpen-Strom (§22 EnFG)

Wer eine Wärmepumpe betreibt, kann von einer gesetzlichen Entlastung beim Strompreis profitieren. Nach Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) in § 22 entfällt für Wärmepumpenstrom unter bestimmten Voraussetzungen die Belastung mit der KWKG- und der Offshore-Netzumlage. Beide Umlagen liegen im Jahr 2025 zusammen bei 1,65 Cent pro Kilowattstunde (inkl. Umsatzsteuer). 

Voraussetzungen für die Umlagenbefreiung

Die Umlagenbefreiung gilt für alle Wärmepumpen, neue und alte Geräte, und unabhängig von der Effizienz. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie bei der Privilegierung des Strompreises für Ihre Wärmepumpe nach § 22 EnFG berücktsicht werden:

  • Sie besitzen eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe.
  • Die Wärmepumpe läuft über einen zweiten, separaten Zähler.
  • Sie gelten nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Kommission.
  • Es bestehen keine Rückforderungs-Ansprüche seitens der EU.
  • Sie teilen uns mit, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Einfach das Formular ausfüllen und die Umlagenbefreiung online melden

Was bedeuten die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage?

KWK steht für Kraft-Wärme-Kopplung. KWK-Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme und nutzen den eingesetzten Brennstoff dadurch effizienter als getrennte Anlagen. KWK-Anlagenbetreiber erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Verbraucher umgelegt. Um weitere Anreize für eine erfolgreiche Wärmewende zu setzen, hat die Bundesregierung die KWK-Umlage für Wärmepumpenstrom reduziert.

Die Offshore-Netzumlage ist seit 2013 ein Bestandteil des Strompreises für Letztverbraucher. Die Umlage wurde wegen möglicher Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks eingeführt, die für mögliche Verzögerungen bei Anbindung an das Stromnetz an Land zu zahlen sind. Seit 2019 enthält die Umlage auch die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Anbindungsleitungen. Um weitere Anreize für eine erfolgreiche Wärmewende zu setzen, hat die Bundesregierung die Offshore-Netzumlage für Wärmepumpenstrom reduziert.

Preisvorteile für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Neben den reduzierten Umlagen zahlen Wärmepumpen-Besitzer nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) weniger Netzentgelt. Denn die Wärmepumpe gilt als steuerbare Verbrauchseinrichtung. Die positive Folge: eine weitere Senkung der Stromkosten. Auch mit nur einem Zähler und normalem Haushaltsstrom können Sie sparen und erhalten eine Pauschale von bis zu 140 € im Jahr. Mit einem zweiten Zähler haben Sie die Möglichkeit das Netzentgelt auf 40 % zu reduzieren.

 
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