Stadtwerke Dreieich

Wärmepumpenstrom 

Natur 

Für alle, die mit Wärmepumpen heizen. 

Wärmepumpenstrom Natur

Der praktische Stromtarif für Ihre Wärmepumpe

Für alle, die eine Wärmepumpe nutzen, gibt es unseren Sondertarif „Wärmepumpenstrom Natur“. Dieser Tarif bietet eine preiswerte Alternative zum Standard-Stromtarif, um Wärme oder Warmwasser zu erzeugen. Denn Wärmepumpen nutzen hauptsächlich Energie aus Luft, Wasser oder Erdwärme. Und damit sie ihren Dienst verrichten können, benötigen sie Strom.

Weniger Kosten

Stromkosten senken dank reduzierter Netzentgelte und einem günstigen Arbeitspreis von 23,84 ct/kWh.

Zukunftsorientiert

Mit unserem Wärmestromtarif tragen Sie zur Energiewende bei. Stromnetze werden entlastet, wenn Ihre Wärmepumpe steuerbar ist.

Nachhaltiger Strom

Mit unserem Wärmestrom Natur beziehen Sie 100% Ökostrom für Ihre Wärmepumpe.

Planungssicherheit

Dank einer festen Laufzeit mit Energiepreisgarantie ganz entspannt in die Zukunft blicken.

Jetzt preiswert und umweltfreundlich Ihre Wärmepumpe betreiben

Privilegierung für Wärmepumpen-Strom (§22 EnFG)

Wer eine Wärmepumpe betreibt, heizt sein Zuhause klimafreundlich. Der Staat unterstützt diesen Beitrag zur Energiewende, indem er die Besitzer von zwei staatlich festgelegten Umlagen Ihres Wärmepumpen-Strompreis befreit: der KWKG- und der Offshore-Netzumlage. Geregelt ist diese sogenannte Privilegierung im Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) in § 22. Beide Umlagen liegen im Jahr 2025 zusammen bei 1,3 Cent pro Kilowattstunde (inkl. Umsatzsteuer). 

Voraussetzungen für die Umlagenbefreiung

Die Umlagenbefreiung gilt für alle Wärmepumpen, neue und alte Geräte, und unabhängig von der Effizienz. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie bei der Privilegierung des Strompreises für Ihre Wärmepumpe nach § 22 EnFG berücktsicht werden:

  • Sie besitzen eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe.
  • Die Wärmepumpe läuft über einen zweiten, separaten Zähler.
  • Sie gelten nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Kommission.
  • Es bestehen keine Rückforderungs-Ansprüche seitens der EU.
  • Sie teilen uns mit, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Einfach das Formular ausfüllen und die Umlagenbefreiung online melden

Was bedeuten die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage?

KWK steht für Kraft-Wärme-Kopplung. KWK-Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme, wodurch Brennstoff eingespart und klimaschädliche Emissionen gemindert werden können. KWK-Anlagenbetreiber erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Verbraucher umgelegt. Um weitere Anreize für eine erfolgreiche Wärmewende zu setzen, hat die Bundesregierung die KWK-Umlage für Wärmepumpenstrom reduziert.

Die Offshore-Netzumlage ist seit 2013 ein Bestandteil des Strompreises für Letztverbraucher. Die Umlage wurde wegen möglicher Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks eingeführt, die für mögliche Verzögerungen bei Anbindung an das Stromnetz an Land zu zahlen sind. Seit 2019 enthält die Umlage auch die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Anbindungsleitungen. Um weitere Anreize für eine erfolgreiche Wärmewende zu setzen, hat die Bundesregierung die Offshore-Netzumlage für Wärmepumpenstrom reduziert.

Preisvorteile für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Neben den reduzierten Umlagen zahlen Wärmepumpen-Besitzer nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) weniger Netzentgelt. Denn die Wärmepumpe gilt als steuerbare Verbrauchseinrichtung. Die positive Folge: eine weitere Senkung der Stromkosten. Auch mit nur einem Zähler und normalem Haushaltsstrom können Sie sparen und erhalten eine Pauschale von bis zu 140 € im Jahr. Mit einem zweiten Zähler haben Sie die Möglichkeit das Netzentgelt auf 40 % zu reduzieren.

 
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