37. Informationen gemäß Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz
(CO2KostAufG)
Das Kohlenstoffdioxidkostenaufteilungsgesetz, kurz CO2KostAufG, soll für eine faire Verteilung der
CO2-Abgabe zwischen Vermietern und Mietern sorgen. Die Verteilung erfolgt anhand des jährlichen
CO2-Ausstoßes des Gebäudes oder der Wohnung in Kilogramm CO2 pro Quadratmeter (m2). Um die anteilige Höhe
der CO2-Abgabe berechnen zu können, sind Energielieferanten gesetzlich dazu verpflichtet, alle nötigen
Informationen in der Jahresverbrauchsabrechnung bereit zu stellen – Energiegehalt der gelieferten
Brennstoffmenge, Emissionsfaktor in kg CO2/kWh, Brennstoffemissionen in Kilogramm Kohlendioxid.