Wir, die Stadtwerke Dreieich, erklären Ihnen die Strom- und Gaspreisbremse für Privatkunden und kleinere Gewerbekunden – und geben wichtige Antworten zu den häufigsten Fragen.
Die Strompreisbremse dämmt die stetig steigenden Kosten für Strom ein. Damit werden Verbraucher:innen sowie Unternehmen entlastet und vor sprunghaft steigenden Preisen geschützt. Zugleich setzt der Staat dabei erhebliche Energiesparanreize. Die vom Bundestag und Bundesrat im Dezember 2022 beschlossene Strompreisbremse trat im März 2023, rückwirkend zum Januar 2023, in Kraft und ist bis 31. März 2024 gültig.
Die Strompreisbremse begrenzt den Strompreis für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden pro Jahr auf 40 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) inklusive Steuern und Abgaben. Das gilt für 80 Prozent des Stromverbrauchs des Vorjahres. Für alles, was darüber hinausgeht, wird der vom Energieversorger kalkulierte Arbeitspreis berechnet.
Für alle Kund:innen der Stadtwerke Dreieich in der Grundversorgung gilt seit Januar 2023 der Strompreis von 37,5 ct/kWh. Damit liegt der Preis unterhalb der Grenze von 40 ct/kWh. Unsere Kundinnen und Kunden sparen damit automatisch und überdurchschnittlich. Denn bei vielen anderen Lieferanten fallen deutlich höhere Kosten an.
Analog zur Strompreisbremse begrenzt die Gaspreisbremse die Kosten für den Gasverbrauch. Das Ziel ist, Haushalte und Unternehmen zu entlasten und vor sprunghaft steigenden Preisen zu schützen. Gleichzeitig setzt die Bundesregierung wie beim Strom erhebliche Energiesparanreize. Die vom Bundestag und Bundesrat im Dezember 2022 beschlossene Gaspreisbremse trat im März 2023, rückwirkend zum Januar 2023, in Kraft und ist ebenfalls bis 31. März 2024 gültig.
Seit März 2023 greift die Wärmepreisbremse und deckelt den Preis für Nah- und Fernwärmekunden auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) inklusive Steuern und Abgaben – rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar. Das gilt für 80 Prozent des Verbrauchs aus dem Vorjahr. Wer mehr verbraucht, zahlt dafür den kalkulierten Arbeitspreis des Energieversorgers.
Wir verfolgen eine langfristige und damit nachhaltige Beschaffungsstrategie. Das bedeutet, der Einkauf von Strom und Gas erfolgt mit einem langen zeitlichen Vorlauf – für einen Teil der Energie können das bis zu drei Jahre sein. Der Fachbegriff dafür lautet Terminhandel. Ein Beispiel: Die Stadtwerke Dreieich sicherten sich im Jahr 2021 ein Kontingent an Gas zum damaligen Preis und können heute darüber verfügen. Das ist ein rollierender Vorgang und wiederholt sich permanent. Diese Vorgehensweise macht die Preise für unsere Kundinnen und Kunden unabhängiger von tagesaktuellen Schwankungen an den Energiebörsen. Damit geht einher, dass langfristige Preissprünge erst mit Verzögerungen bei den Haushalten ankommen – umgekehrt gilt das auch für Preissenkungen.
Nein, wir kalkulieren die Preise unabhängig von den staatlichen Anreizen basierend auf der oben beschriebenen Beschaffungsstrategie. Preiserhöhungen nehmen wir nur dann vor, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist. Die Steigerungen bei Erdgas zum 1. Oktober 2022 und beim Strom zum 1. September 2022 resultierten aus den deutlich höheren Marktpreisen, die seit 2020 auf den Handelsplätzen anfallen. Gleichzeitig liegen unsere Preise zum aktuellen Zeitpunkt jedoch unterhalb der Preisbremsen, so dass wir keine staatlichen Ausgleichszahlungen in Anspruch nehmen.
Die drei Entlastungspakete der Bundesregierung belaufen sich auf eine Gesamtsumme von 95 Milliarden Euro. Hinzu kommen 200 Milliarden Euro für die Finanzierung der Gas- und Strompreisbremsen. Zu den Entlastungspaketen gehören unter anderem:
Senkung der Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf 7 Prozent auf Gas und Strom für den Zeitraum vom 1.10.2022 bis 31.12.2023.
Wegfall der EEG-Umlage seit dem 1. Juli 2022
Staatliche Übernahme der Dezemberabschläge 2022 für Gas
Auszahlung der Energiepauschalen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im September 2022
Auszahlung von Energiepauschalen für Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende
Ausweitung des Wohngeldanspruchs
Einführung des 49-Euro-Tickets für den Nah- und Regionalverkehr im Mai 2023
Einen Gesamtüberblick bietet die Website der Bundesregierung.