Der Netzbetreiber Stadtwerke Dreieich GmbH ist ab dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01.11.2006 (BGBl. I S. 2477) jedermann an sein Stromversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Strom in Niederspannung zu gestatten. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NAV gelten die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers Stadtwerke Dreieich GmbH zur NAV sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen.
Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBEltV begründet worden sind, sowie für alle am 08.11.2006 bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Stromversorgungsnetz zur Entnahme von Strom in Niederspannung nutzen.
Für alle Netzanschlussverhältnisse, die vor dem 13.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBEltV begründet worden sind, machen die Stadtwerke Dreieich GmbH auf Grundlage des §29 Abs.1 NAV i.V. m. § 115 Abs.1 Satz 2 EnWG von ihrem Recht Gebrauch, ab dem morgigen Tage auf diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen umzustellen.
Die gesamten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen sind im Internet veröffentlicht und liegen in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Dreieich GmbH aus. Auf Verlangen werden sie den Anschlussnehmern und Anschlussnutzern unentgeltlich ausgehändigt.
Hier finden Sie die Niederspannungsverordnung.
Technische Bedingungen für den Netzanschluss:
Für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen gelten zusätzlich zu den AtB die folgenden technischen Mindestanforderungen:
TAB 2023 - Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Die TAB ist in Deutschland allgemein anerkannt und findet auch für Anschlüsse an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Dreieich GmbH in Verbindung mit den ergänzenden Bestimmungen zu den technischen Anschlussbedingungen Verwendung.
Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb VDE AR-N 4110 (TAR Mittelspannung). Die Richtlinie ist in Deutschland allgemein anerkannt und findet auch für Anschlüsse an das Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Dreieich GmbH Anwendung.
Die BDEW-Publikationen finden Sie auf der Website des VDE. Die technischen Anschlussbedingungen (TAB 2019) können Sie hier downloaden.