Die Jahresmehr- und -mindermengen ergeben sich aus der Differenz zwischen dem prognostizierten Energiebedarf und der tatsächlich vom Kunden bezogenen Energie.
Die Stadtwerke Dreieich GmbH rechnet für Standard-Lastprofilkunden ungewollte Mehr- und -mindermengen gemäß § 13 (3) StromNZV mit einheitlichen Preisen ab (siehe Tabelle unten). Diese monatlich differenzierten Jahres-Mehr-/ Mindermengenpreise entsprechen den vom BDEW veröffentlichten Werten und basieren auf EEX-Börsenstundenpreisen.
Die genaue Berechungsmethodik ist dem Abschnitt 4.2 des Praxisleitfadens "Ermittlung und Abrechnung von Jahresmehr- und -mindermengen" des VDN vom 28.09.2007 zu entnehmen. Gemäß Abschnitt 4.3 ist der Endtermin des Abrechnungszeitraums der Jahresmehr- und -mindermengenabrechnung für die Monatszuordnung des Jahres-Mehr-/ Mmndermengenpreises maßgeblich.