Stadtwerke Dreieich

Wichtige Änderung für Umzüge: Neue Meldefrist gilt ab dem 15. Mai 2025

Veröffentlicht am • Stadtwerke

Wichtige Änderung für Umzüge: Neue Meldefrist gilt ab dem 15. Mai 2025

Ab dem 6. Juni 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 20a EnWG). Diese verpflichtet Energieversorger – so auch die Stadtwerke Dreieich – zu einer verbindlichen Anpassung der Meldefristen für Ein- und Auszüge.

Das ändert sich für Sie als Kunde:

• Rückwirkende Meldungen von Ein- oder Auszügen sind nicht mehr zulässig.
• Ihr Ein- oder Auszug muss mindestens 14 Tage im Voraus bei den Stadtwerken Dreieich gemeldet werden.
• Nachträgliche Änderungen des gemeldeten Datums sind künftig nicht mehr möglich.

Warum ist das wichtig?

Bei einer verspäteten Meldung können weiterhin Kosten entstehen – z. B. für Grundgebühren oder den Stromverbrauch – bis Ihre Abmeldung offiziell wirksam wird.

Damit alles reibungslos läuft, nutzen Sie bitte unser Kundenportal oder unsere Dreieich+ App für Ihre An-, Ab- oder Ummeldung. Nur so können wir Ihre Daten rechtzeitig und korrekt verarbeiten.

  Ab dem 15. Mai 2025 gilt: Bitte melden Sie uns Ihren Umzug mindestens 14 Tage vor dem Ein- oder Auszug.  

FAQ

Ihre Fragen - unsere Antworten

Wie melde ich meinen Umzug richtig?

Melden Sie Ihren Umzug mindestens 14 Tage im Voraus, damit Ihr Vertrag rechtzeitig umgestellt wird und keine unnötigen Kosten entstehen. Idealerweise informieren Sie uns, sobald Sie Ihren Mietvertrag unterschrieben oder Ihre Kündigung eingereicht haben.

Wo melde ich meinen Umzug?

Ganz einfach digital: Über unser Kundenportal, die Dreieich+ App oder mit dem Formular auf unserer Webseite.

Sind rückwirkende An- und Abmeldungen weiterhin möglich?

Nein. Ab dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- oder Abmeldungen technisch nicht mehr möglich.
Bisher war eine rückwirkende Meldung bis zu sechs Wochen erlaubt – diese Regelung entfällt nun.

Was passiert, wenn ich meinen Umzug nicht rechtzeitig melde?

Wenn Sie Ihren Umzug zu spät melden, können weiterhin Kosten wie Grundgebühren oder Verbrauchskosten anfallen – bis Ihre Abmeldung wirksam wird.

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