Stadtwerke Dreieich

E-Auto-Förderung 2026: Jetzt umsteigen und bis zu 6.000 Euro sichern

Veröffentlicht am • Wissenswertes rund um Energie

E-Auto-Förderung 2026: Jetzt umsteigen und bis zu 6.000 Euro sichern

Die Elektromobilität erlebt in Deutschland derzeit einen neuen Boom: Im März 2026 wurden hierzulande erstmals mehr Elektroautos als Benziner neu zugelassen. „Dass die Nachfrage nach E-Autos in den letzten Monaten so deutlich gestiegen ist, hat mehrere Gründe“, sagt Birger Boethelt von den Stadtwerken Dreieich. „Die Bundesregierung hat die Förderung für E-Autos neu aufgelegt, das heißt, Haushalte mit geringem bis mittlerem Einkommen können jetzt bis zu 6.000 Euro beim Umstieg erhalten. Gleichzeitig treiben die infolge der Iran-Krise gestiegenen Öl- und Gaspreise auch die Spritkosten an der Tankstelle deutlich in die Höhe. Viele Menschen rechnen nun einfach nach und merken, dass ein Elektroauto wirtschaftlich immer attraktiver wird.“

Die Stadtwerke Dreieich machen sich schon seit Langem stark für die Mobilitätswende vor Ort. Nicht nur mit dem Ausbau der Ladeinfrastruktur, sondern auch mit Wallboxen für daheim. „Wer sein E-Auto ganz bequem zu Hause laden möchte, ist bei uns genau richtig“, so Birger Boethelt. „Wir beraten Interessenten nicht nur individuell und persönlich, sondern kümmern uns mit kooperierenden Marktpartnern auch um die Installation und sind natürlich bei Fragen jederzeit als Ansprechpartner für unsere Kundinnen und Kunden da.“ 

Die neue Förderung: wer bekommt wie viel?

Die E-Auto Förderung 2026 richtet sich gezielt an Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Gefördert werden Neufahrzeuge mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range Extender (bei den sogenannten Reichweitenverlängerern erhöhen kleine Verbrennungsmotoren die Reichweite des Elektroautos) beziehungsweise mit Plug-in-Hybrid-Antrieb sowie Brennstoffzellenfahrzeuge. Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen. 

Die Staffelung der E-Auto-Förderung im Überblick:

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren

vollelektrische Fahrzeuge 
Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren

Plug-in-Hybride* 
Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren

vollelektrische Fahrzeuge 
Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren

Plug-in-Hybride* 
Haushalt mit zwei Kindern unter 18 Jahren

vollelektrische Fahrzeuge 
Haushalt mit zwei Kindern unter 18 Jahren

Plug-in-Hybride* 
85.001 – 90.000 Euro nicht förderfähig nicht förderfähig nicht förderfähig nicht förderfähig4.000 Euro 2.500 Euro 
80.001 – 85.000 Euro nicht förderfähig nicht förderfähig 3.500 Euro 2.000 Euro 4.000 Euro 2.500 Euro 
60.001 – 80.000 Euro 3.000 Euro 1.500 Euro 3.500 Euro 2.000 Euro 4.000 Euro 2.500 Euro 
45.001 – 60.000 Euro 4.000 Euro 2.500 Euro 4.500 Euro 3.000 Euro 5.000 Euro 3.500 Euro 
Bis 45.000 Euro 5.000 Euro 3.500 Euro 5.500 Euro 4.000 Euro 6.000 Euro 4.500 Euro 

* Plug-in-Hybride und Range Extender werden nur gefördert, wenn sie höchsten 60 g CO2/km ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km (EAER-City-Wert) aufweisen. Zudem muss ihre Erstzulassung bis zum 30. Juni 2027 erfolgen. 

Die Einkommensgrenzen für eine Förderung liegen bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen pro Einzelperson/Haushalt ohne Kinder. Bei Haushalten mit Kindern erhöht sich die Grenze um 5.000 Euro pro Kind (max. zwei Kinder) auf bis zu 90.000 Euro.

Beispiel: Eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren und einem Haushaltsjahreseinkommen von 44.000 Euro erhält für ein reines Elektroauto die maximale Fördersumme von 6.000 Euro. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: 3.000 Euro Basisförderung + 2.000 Euro Sozialbonus (für Einkommen <45.000 Euro) + 2 x 500 Euro Kinderbonus

So funktioniert die Antragsstellung

Antragsstart: Die Förderung kann seit 19. Mai 2026 online über die Plattform Förderzentrale Deutschland (FZD) – foerderzentrale.gov.de  – beantragt werden. Dort lassen sich jetzt auch rückwirkend Förderungen für Elektro-Fahrzeuge und Plug-in-Hybride beantragen, die seit dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden.

Antragsfrist: Spätestens 12 Monate nach der Erstzulassung des Fahrzeugs.  

Portal: Die Förderanträge können nur online im Antragsportal Förderzentrale Deutschland (FZD) gestellt werden – hierzu ist eine BundID mit hohem Vertrauensniveau verpflichtend erforderlich (Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat). 

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Kauf- oder Leasingvertrag (mit Datum und Fahrzeugdaten)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Jeweils die zwei neuesten Einkommensteuerbescheide von jeder zum Haushaltsjahreseinkommen beitragenden Person (maximal 3 Jahre alt)
  • Nachweis über förderrelevante Kinder – zum Beispiel Kindergeldbescheid –, falls nicht bereits im Steuerbescheid enthalten
  • EU-Konformitätsbescheinigung (CoC) für Plug-in-Hybride/Range Extender, falls die CO2-Emissionen über 60g/km liegen. 

Gut zu wissen

  • Keine Listenpreis-Obergrenze: Während es bei der vorherigen staatlichen Förderung eine Liste mit förderfähigen Fahrzeugmodellen gab, sind nun auch hochpreisige Modelle förderfähig, sofern die Einkommensobergrenzen eingehalten werden.
  • Auszahlung: Die Förderung wird nachträglich vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) überwiesen – nicht direkt beim Kauf abgezogen.
  • Mindesthaltedauer: Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate auf den Antragssteller zugelassen bleiben. Bei vorzeitigem Verkauf ist die Förderung anteilig oder vollständig zurückzuzahlen. 

Der perfekte Zeitpunkt für den Umstieg

Die Kombination aus staatlicher Förderung, hohen Spritpreisen und einer immer größeren Auswahl an Fahrzeugmodellen macht den Umstieg auf Elektromobilität jetzt besonders attraktiv. Hinzu kommt: Reine Elektroautos sind bis Ende 2035 von der Kfz-Steuer befreit.  

Bequem zu Hause laden  

Damit alle Dreieicher, die sich für ein Elektroauto entscheiden, ganz bequem bei sich zu Hause laden können, haben die Stadtwerke Dreieich natürlich entsprechende Ladestationen, sogenannte Wallboxen, in ihrem Portfolio. Bei Interesse prüfen die Experten bei einem Vorab-Check die Gegebenheiten vor Ort – wie Stromanschluss und Platzierung – und nach einer persönlichen Beratung erstellen sie ein individuelles Angebot für den Kauf einer Wallbox. Um die professionelle Installation der Ladestation und eine persönliche Einweisung zur Bedienung kümmern sich ausgewählte kooperierende Elektrofachbetriebe. Und nicht zuletzt gibt es beim Abschluss oder Wechsel zum Ökostromtarif der Stadtwerke noch einen zusätzlichen Bonus.  

Sie interessieren sich für eine Wallbox? Dann vereinbaren Sie einfach einen unverbindlichen Beratungstermin und schicken Sie hierfür eine E-Mail an: vertrieb@stadtwerke-dreieich.de 

Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 Euro. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) auf maximal 90.000 Euro. Unternehmen, Freiberufler oder Selbstständige können die Förderung nicht für Dienstwagen beantragen. Es sei denn, das Fahrzeug wird privat zugelassen und ist kein Teil des Betriebsvermögens. 

Da es eine soziale Staffelung gibt, richtet sich die Förderhöhe nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen und der Anzahl der förderrelevanten Kinder. Für reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge sind zwischen 3.000 und 6.000 Euro möglich, für Plug-in-Hybride und Range-Extender zwischen 1.500 und 4.500 Euro. 

Gefördert werden Kauf oder Leasing von elektrisch betriebenen Neufahrzeugen, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurden. Zu den förderfähigen Fahrzeugen zählen reine Batterieelektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Plug-in-Hybride oder Range Extender. Hybridelektrofahrzeuge müssen bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen (höchstens 60 Gramm CO2-Ausstoß je Kilometer oder elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern innerorts) und die Erstzulassung muss bis spätestens 30. Juni 2027 erfolgen. 

Nein, förderfähig sind nur Neufahrzeuge. Das Fahrzeug darf zuvor weder in Deutschland noch andernorts zugelassen gewesen sein. 

Ja, sowohl Kauf als auch Leasing von Nutzfahrzeugen werden gefördert – vorausgesetzt das Fahrzeug wird auf den Antragssteller zugelassen. 

Ja, für die Förderfähigkeit spielt es keine Rolle, wo das Auto gekauft wurde. Voraussetzung ist allerdings, dass die erstmalige Zulassung ab dem 1.Januar in Deutschland erfolgt.  

Pro Haushalt können maximal zwei Anträge gestellt werden – jedes antragsberechtigte Haushaltsmitglied kann eine Förderung erhalten, aber nicht eine Person für zwei Fahrzeuge.

Die Förderung muss anteilig oder vollständig zurückgezahlt werden. Eine Ausnahme gilt, wenn innerhalb von 6 Monaten ein gleichwertiges, förderfähiges Ersatzfahrzeug zugelassen wird. 

Der Förderantrag kann gestellt werden, nachdem das Neufahrzeug zugelassen wurde. Eine Antragsstellung vor Zulassung des Fahrzeugs ist nicht möglich. 

Der Antrag muss spätestens 12 Monate nach Zulassung auf die antragsstellende Person gestellt werden. 

Die Auszahlung erfolgt innerhalb weniger Wochen nach Erteilung des Zuwendungsbescheids. 

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