
Zur Lage der Gasversorgung in Deutschland
Monatelang haben Gaswirtschaft und Bundesregierungen Vorbereitungen getroffen, um eine mögliche Gasmangellage im Winter abzuwenden. Dennoch fragen sich Kunden immer aufs Neue, wie sicher die Lieferung von Erdgas aktuell ist. Die Stadtwerke Dreieich geben wichtige Antworten und erklären die Zusammenhänge.
Wie sieht die aktuelle Lage der Gasversorgung aus?
Gaswirtschaft und Bundesregierung arbeiten seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine mit Hochdruck daran, eine Gasmangellage im Winter abzuwenden. Zwei massive Maßnahmen helfen dabei, die Marktmechanismen und die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten: die Verstaatlichung des größten Gasimporteurs Uniper und eine Befüllung der Gasspeicher vor dem Winter. Dies trägt entscheidend dazu bei, dass – Stand heute – wahrscheinlich niemand in seiner Wohnung frieren muss. Denn es ist gelungen, die Speicher trotz deutlich gedrosselter Lieferungen komplett aufzufüllen. Auch deshalb, weil Haushalte und Industrie bereits zu einem hohen Grad dazu beitragen, das von der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorgegebene Einsparziel von 20 Prozent beim Gas zu erreichen. Außerdem hat die Bundesregierung seit Beginn des russischen Angriffskriegs daran gearbeitet, in hohem Tempo die Abhängigkeit von russischen Gasimporten zu verringern. Dabei werden auch die Bezugsquellen diversifiziert. Derzeit importiert Deutschland die größten Erdgasmengen aus Norwegen und den Niederlanden.
Wirken sich die mutmaßlichen Anschläge auf die Nordseepipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2 auf die Versorgungssicherheit in Deutschland aus?
Nord Stream 2 war nie in Betrieb, und schon vor den mutmaßlichen Anschlägen auf die Nordseepipelines floss auch kein Gas mehr durch Nord Stream 1. Deshalb wirken sich die Lecks nicht weiter auf die Versorgung aus. Aber der Wegfall der russischen Importe seit Ende August hat die Lage ohne jeden Zweifel zugespitzt. Und durch die zerstörten Ostseepipelines steht fest, dass das vorerst auch so bleibt.
Welche Rolle spielt inzwischen Flüssiggas?
Aktuelle Pläne und Erfolge zur Energieversorgung gibt der dritte und bislang letzte „Fortschrittsbericht Energiesicherheit“ bekannt. Neben diversifizierten Lieferketten berichtet er von einer Infrastruktur für Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas, kurz: LNG) im Aufbau, sodass ab Jahreswechsel 2022/2023 über zwei der vier von der Bundesregierung angemieteten schwimmenden LNG-Terminals in Wilhelmshaven und Brunsbüttel erstmals Flüssigerdgas in Deutschland angelandet werden kann. Ab 2023 sollen die beiden Terminals in Stade und Lubmin zur Verfügung stehen. Die geplante Kapazität aller vier schwimmenden Terminals liegt bei 22,5 Milliarden Kubikmeter Gas. Für den Winter 2023/2024 hat die Regierung laut Bundeswirtschaftsministerium bereits ein fünftes LNG-Terminal angemietet. Zudem ist in Deutschland aktuell der Bau von vier stationären LNG-Terminals geplant. Flüssiggas kauft Europa derzeit hauptsächlich aus den USA und Katar (Stand Oktober 2022).
Mit dem Ausbau der Infrastruktur für Flüssigerdgas wird außerdem die Energiewende forciert: Denn das Netz soll auch für grünen Wasserstoff ertüchtigt werden.
Welche Bedeutung haben Gasspeicher und wie steht es genau um deren Füllstand?
Die Vorratshaltung von Erdgas in riesigen Speichern spielt eine wichtige Rolle für die Versorgungssicherheit. Deutschlandweit gibt es zurzeit 51 solcher Lagestätten mit einem Speichervolumen von insgesamt rund 24 Milliarden Kubikmetern. Am 4. November 2022 meldet die Bundesregierung: Der Füllstand der Gasspeicher folge derzeit dem üblichen Anstieg im Jahresverlauf. Aber: Mit 99,3 Prozent Anfang November liege er rund acht Prozentpunkte über dem Mittel der vergangenen fünf Jahre. Verglichen mit dem Jahr 2021 ist der Füllstand aktuell höher als damals um diese Zeit. Inzwischen ist es gelungen, die Gasspeicher trotz fehlender Lieferungen aus Russland komplett aufzufüllen. Mit Blick auf alle europäischen Gasspeicher hält die Gas Infrastructure Europe aus Brüssel die aktuellen Füllstände vor.
Und wenn es doch zu einem Gasmangel kommt?
Dann greift der Notfallplan Gas, der auf einer EU-Verordnung von 2017 basiert und das Vorgehen Deutschlands regelt, wenn Engpässe bei der Versorgung mit Erdgas drohen. Der Plan unterscheidet drei Eskalationsstufen: die Frühwarn-, die Alarm- und die Notfallstufe. Seit Ende Juni dieses Jahres gilt die Alarmstufe. In den ersten beiden Kategorien sichern marktbasierte Aktionen die Gasversorgung. Dazu gehören der Rückgriff auf Gasspeicher und die Beschaffung über andere Lieferanten. Hinzu kommen der Wechsel auf andere Energieträger und vertraglich geregelte Abschaltvereinbarungen mit der Industrie. Die Gaswirtschaft und die zuständigen Behörden beobachten dabei die aktuelle Lage sehr genau und bewerten die bestehenden Vorsorgepläne. Erst wenn diese marktbasierten Mechanismen nicht ausreichen, tritt die sogenannte Notfallstufe in Kraft. Dann hält die Bundesnetzagentur das Heft in der Hand. Sie darf Zwangsmaßnahmen anordnen und beispielsweise bestimmte Gaskraftwerke und Industriekunden abschalten.
Wichtig zu wissen: Haushalte und Einrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegeheime stehen dabei unter einem besonderen Schutz – ihnen wird so lange Gas geliefert, wie es zur Verfügung steht.
Hat die aktuell geltende Alarmstufe des Notfallplans Gas unmittelbare Auswirkungen auf Privathaushalte?
Für unsere Kunden ergeben sich hieraus zunächst keine direkten Auswirkungen. Selbst wenn es zu Engpässen in den Wintermonaten kommen sollte, sind private Haushalte genau wie soziale Einrichtungen besonders geschützt. Dennoch warnt die Bundesnetzagentur: Die Versorgung sei zwar weitgehend gesichert, aber die Lage sei angespannt. Aus Vorsorgegründen sollten alle ihren Gasverbrauch so weit wie möglich reduzieren.
Das ist auch deshalb wichtig, da die Beschaffungspreise am Gasmarkt insgesamt sehr stark gestiegen sind. Über kurz oder lang kommen die Energieunternehmen nicht umhin, diese Entwicklung an ihre Kunden weiterzugeben. Um den Preisanstieg für Haushalte und Gewerbe abzubremsen, hat die Bundesregierung die sogenannte Gaspreisbremse beschlossen.
Welche Rolle spielt Wasserstoff im Wärmemarkt der Zukunft?
Grüner, also mit Ökostrom erzeugter, CO2-freier Wasserstoff gilt als Hoffnungsträger für den Weg in die klimaneutrale Zukunft. Das Potenzial ist riesig. Dies belegen zahlreiche aktuelle Pilotprojekte im Bereich Mobilität, Industrieproduktion oder Heizen. Schon heute leistet grüner Wasserstoff einen Beitrag zur Wärmewende. In mehreren Projekten testen Experten, ob er sich bis zu einem Anteil von 20 Prozent dem Gas im Verteilnetz beimischen lässt. Doch wird es noch einige Jahre dauern, bis ausreichende Produktions-, Transport- und Verteilkapazitäten zur Verfügung stehen.
Welche Möglichkeiten gibt es für Haushalte, den Erdgasbedarf zu verringern?
Üblicherweise schlummert im eigenen Heizungskeller das größte Potenzial. Viele Anlagen sind älter als 20 Jahre und verschwenden unnötig Energie. Der Wechsel zu klimafreundlichen Alternativen wie Brennwertkessel und Solarthermie, Wärmepumpe oder Brennstoffzellenheizung hilft, den Energieverbrauch deutlich zu reduzieren. Die Stadtwerke Dreieich unterstützen ihre Kunden bei der Wahl der passenden Lösung und bieten außerdem attraktive Finanzierungsmöglichkeiten mit dem Produkt Thermopur® an.
Aber auch all jene, die sich für Strom vom eigenen Dach entscheiden, verringern die Importabhängigkeit von Erdgas. Denn Gaskraftwerke decken einen wichtigen Teil des Strombedarfs. Unser Pachtmodell Solarpur beinhaltet alle Leistungen – von der Beratung über die Finanzierung bis hin zur Instandhaltung und Versicherung der Anlage.
Weitere Tipps für mehr Effizienz bietet unsere Energiesparseite: Energiespartipps für zu Hause
Können Haushalte bei den Preissteigerungen mit Entlastungen rechnen?
Ja, die Bundesregierung plant, die Haushalte bei Strom- und Gaspreisen zu entlasten. Am 2. November haben Bund und Länder in Berlin getagt und unter anderem die Gaspreisbremse beschlossen. Sie besteht aus zwei Stufen: Als Soforthilfe übernimmt der Bund den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme für private sowie kleine und mittlere gewerbliche Kunden. Diese Einmalzahlung soll den Zeitraum bis zur zweiten Stufe der Gaspreisbremse überbrücken. Sie gilt ab März 2023 bis mindestens Ende April 2024, greift Stand heute aber schon ab Februar 2023. Garantiert wird den Haushalten damit ein Brutto-Arbeitspreis inklusive aller staatlich induzierten Preisbestandteile von 12 Cent/Kilowattstunde für Gas. Der Preis gilt für 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose. Diese orientiert sich am Vorjahresverbrauch. Für die restlichen 20 Prozent greift der Marktpreis. Damit will der Bund die Motivation aller aufrechterhalten, Energie zu sparen.
Die Strompreisbremse soll schon ab Januar 2023 kommen: Für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs soll dann ein Bruttopreis von 40 Cent je Kilowattstunde gelten. In den Genuss dieser Rabatte für Gas, Strom und Fernwärme kommen Haushalte ohne Antrag: Die Arbeit, ihre Abrechnungen mit den beschlossenen Maßnahmen abzugleichen, übernehmen Energieversorger für ihre Kunden. Allerdings fallen die Preisanpassungen zum 1. Januar 2023 bei den Stadtwerken Dreieich geringer aus als bei vielen anderen Versorgern. Dank ihrer vorausschauenden, über mehrere Jahre angelegten Beschaffungsstrategie liegen die Preise unter denen der geplanten Strom- und Gaspreisbremse. Und das für die gesamte Verbrauchsmenge.
Auch um die bisherigen Maßnahmen zur Preissenkung mussten die Haushalte sich nicht kümmern: Mit dem Septembergehalt erhielten alle Arbeitnehmer automatisch eine Energiepauschale von 300 Euro. Und der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen wird rückwirkend zum 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19 auf sieben Prozent reduziert.
Wie sich die Entlastungen weiterentwickeln werden, beobachten die Stadtwerke Dreieich für Sie und geben sie natürlich 1 zu 1 weiter.
Wie bewerten die Stadtwerke Dreieich die Lage?
Die Gasversorgung in Stadt und Kreis Offenbach ist aktuell weiterhin gewährleistet. Wie sich das im Winter entwickeln wird, kann heute noch niemand voraussehen. Dennoch verweisen wir für die nächsten Monate gern auf den vorsichtigen Optimismus der Bundesnetzagentur. Immerhin hat sich in deren neuen Szenarien im Vergleich zu den Ergebnissen von Anfang August eine mögliche Gasmangellage von November auf Februar verschoben, obwohl über Nord Stream 1 kein Gas mehr bezogen wird. Und mit diesem späteren Gasmangelszenario rechnet die Bundesnetzagentur auch nur für den Fall eines besonders kalten Winters, wenn nicht ausreichend Gas importiert werden kann.
Weiter lässt sich augenblicklich nicht vorausschauen. Klar ist, die Energiewende ist der richtige Kurs, sie muss weiter Fahrt aufnehmen, die Energieeffizienz muss steigen und der Verbrauch sinken. Zu allen Punkten tragen die Stadtwerke Dreieich nach Kräften bei.
Wissenswertes zu den Gasumlagen (ab 01.10.2022)
Was ist neu?
Die Bundesregierung hat entschieden, dass die Gasumlage ab 01.10.2022 doch nicht in Kraft gesetzt werden soll. Zusätzlich wird die Mehrwertsteuer für Gas von 19 % auf 7 % herabgesetzt.
Wieso wurde die Gasumlage zurückgezogen?
Die von der Politik zum 1. Oktober beschlossene Gasumlage wurde kurzfristig gekippt. Die Gasumlage wurde ursprünglich von der Bunderegierung eingeführt, um in Not geratene Gasimporteure vor einer Insolvenz zu schützen und damit die Energieversorgung in Deutschland zu sichern. Die Gasumlage hätte zu Mehrkosten in Höhe von rund 500 Euro pro Jahr für einen Durchschnittshaushalt geführt – zusätzlich zu den stark angestiegenen Beschaffungskosten. Stattdessen sollen die Gasimporteure nun eine direkte Unterstützung vom Staat erhalten und so Gaskunden entlastet werden.
Was hat es mit der Mehrwertsteuersenkung auf sich?
Mit der Veröffentlichung des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung vom 04.09.2022 wurde bekannt gegeben, dass für Gaslieferungen vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 zu Zwecken der Umsatzbesteuerung der ermäßigte Steuersatz von 7 % zur Entlastung der Gaskunden zur Anwendung kommen soll.
Was bedeutet das für unsere Festpreiskunden?
Senkungen bzw. Abschaffungen von staatlichen Umlagen werden von uns selbstverständlich an die Kundinnen und Kunden weitergegeben. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass Ihr Arbeitspreis zum 1. Oktober nicht wie angekündigt in Höhe der Gasumlage um 2,41 ct/kWh (netto) steigt. Zusätzlich berücksichtigen wir natürlich vollumfänglich die Mehrsteuersenkung auf 7 % ab 01.10.2022.
Wie verhält sich der Preis in der Grundversorgung?
Analog zu den Festpreisen wird der Wegfall der Gasumlage 1 zu 1 an unsere Kundinnen und Kunden weitergegeben. Das bedeutet die 2,419 ct/kWh (netto) werden aus der letzten Preisanpassung heraus gerechnet. Inklusive der derzeit gültigen Mehrwertsteuer von 7 % zahlen Sie einen Brutto-Arbeitspreis von 11,70 ct/kWh.
Welche Umlage tritt dennoch ab 01.10.2022 in Kraft?
Um für den Winter vorbereitet zu sein werden die Gasspeicher in Deutschland in Hochtouren gefüllt. Die dafür entstehenden Kosten werden in Form einer Gasspeicherumlage an alle Gaskunden weitergegeben. Die Gasspeicherumlage wurde zum 01.10.2022 eingeführt und beträgt derzeit 0,059 ct/kWh (netto).
Was ist die Gasspeicherumlage genau?
Die „Gasspeicherumlage“ nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) soll die Kosten für die Füllung der Gasspeicher ausgleichen. Die Trading Hub Europe (THE) hat am Donnerstag, den 18.08.2022 die Höhe der Speicherumlage festgestellt, sie beläuft sich auf 0,059 Cent/kWh (netto). Die Umlage unterliegt der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Gasspeicherumlage wird am 1.10.2022 in Kraft treten und bis zum 1.4.2025 befristet sein
Müssen Sie bezüglich der Umlagen oder der befristeten Mehrwertsteuerabsenkung selbst in irgendeiner Weise aktiv werden?
Nein. Kunden müssen nichts tun. Die Umlagen werden wir automatisch angepasst und der verminderte Umsatzsteuersatz wird in den Jahresabschlussrechnungen unserer Kunden berücksichtigt.
Wie kann ich meinen Abschlag individuell anpassen? /Wie verändert sich mein Abschlag?
Die Abschläge werden nicht automatisch gesenkt. Eventuell zu viel gezahlte Abschläge werden bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung selbstverständlich berücksichtigt.
Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um Gaskunden zu entlasten?
Die Bundesregierung hat die Gasumlage gestoppt und will nun stattdessen mit einem über Kredite finanzierten 200-Milliarden-Euro-Paket die hohen Energiekosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher abfedern. Herzstück des Abwehrschirms ist eine Gaspreisbremse. Durch sie sollen Haushalte und Unternehmen spürbar entlastet werden. Wie genau sie aussehen soll, ist noch unklar. Eine Expertenkommission soll bis Mitte Oktober einen Vorschlag für eine konkrete Umsetzung machen. Sobald nähere Details bekannt sind, werden wir unsere Kundinnen und Kunden informieren.
Was sollten Sie jetzt tun?
Trotz Wegfall der Gasumlage und Mehrwertsteuersenkung empfehlen wir Ihnen dringend weiterhin Ihren Energieverbrauch zu reduzieren. Damit sparen Sie Kosten und können zur Sicherheit der Versorgung beitragen.
Wir helfen Ihnen natürlich dabei und haben Ihnen wirksame Tipps zusammengestellt: Energiespartipps
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