Die Bundesregierung hat ein umfangreiches aus Mitteln des Bundes finanziertes Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Kern dieses Maßnahmenpakets sind Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Die Preisbremsen gelten ab März 2023 rückwirkend für die Monate Februar und Januar zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Eine Verlängerung bis 30. April 2024 hält sich die Bundesregierung offen.

Als Kundin und Kunde der Stadtwerke Dreieich brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir werden die Preisbremsen bei Ihren neuen Abschlägen berücksichtigen und Sie rechtzeitig mit einem Schreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken, sofern jemand in Dreieich überhaupt davon betroffen sein wird. Die Tarife für Privat- und Kleingewerbekunden der Stadtwerke Dreieich liegen fast alle unter den Preisbremsen, so das unsere Kunden automatisch und überdurchschnittlich sparen.

Einfach erklärt, funktionieren die Preisbremsen wie folgt: Für 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über einem definierten Referenzpreis liegt. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde (kWh) muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis bezahlt werden. Für Haushaltskunden sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:

  • für Gas 12 Cent pro Kilowattstunde,
  • für Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde und
  • für Strom 40 Cent pro Kilowattstunde.

Die Preisbremsen sollen die stark angestiegenen Energiepreise abfedern. Allerdings liegen die Energiepreise trotzdem deutlich über den Preisen der letzten Jahre. Daher bleibt Energiesparen das Gebot der Stunde.

Hier finden Sie Tipps zum Energiesparen. https://www.stadtwerke-dreieich.de/energiespartipps/

Hier finden Sie weitere Fragen & Antworten zu den Preisbremsen. Informationen zu der Strom- und Gaspreisbremse – Stadtwerke Dreieich GmbH (stadtwerke-dreieich.de)