Der Wasserpreis besteht
- aus einem Jahresgrundpreis für die Bereitstellung der Versorgungsanlagen und der Zähler, der nach Zählergrößen gestaffelt ist und in monatlichen Teilbeträgen berechnet wird.
- und aus dem Arbeitspreis in Euro/m³ bezogen auf die verbrauchte Wassermenge.
Die Stadtwerke Dreieich GmbH rechnet im Auftrag der Stadt Dreieich die Abwassergebühren ab. Bei Fragen zum Abwasser wenden Sie sich bitte an die Stadt Dreieich unter der Telefonnummer +49 6103 601-0.
Preis für die Versorgung mit Wasser - Preisblatt-Nr. 12 - Gültig ab 01.10.2005
| Monatliche Teilbeträge des Jahresgrundpreises: |
| |
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|
Euro/Monat
Netto |
Euro/Monat
Brutto |
| bei einer Zählergröße bis |
5 m³ |
= |
5,11 |
5,47 |
| bei einer Zählergröße bis |
7 m³ |
= |
9,20 |
9,85 |
| bei einer Zählergröße bis |
10 m³ |
= |
17,38 |
18,60 |
| bei einer Zählergröße bis |
20 m³ |
= |
32,72 |
35,01 |
| bei einer Zählergröße bis |
50 m³ |
= |
81,81 |
87,53 |
| bei einer Zählergröße über |
50 m³ |
= |
163,61 |
175,07 |
| |
|
Euro/m³
Netto |
Euro/m³
Brutto |
| Arbeitspreis |
|
1,56 |
1,67 |
Auf den Wasserpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in ihrer jeweilen Höhe zu entrichten.
Hier haben Sie die Möglichkeit, unsere Informationen als PDF herunterzuladen.
Preisblatt-Nr. 12 - Gültig ab 01.10.2005
Preisblatt-Nr. 11 - Gültig ab 01.01.2003 bis 30.09.2005
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
Ergänzende Bedingungen zur AVBWasserV
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