Grundversorgung

Die Stadtwerke Dreieich GmbH ist nach §36 EnWG grundsätzlich verpflichtet, für Haushalte eine Grundversorgung anzubieten. Haushaltskunden sind nach § 3, Nr. 22 EnWG Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen Jahresverbrauch bis 10.000 kWh für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

 

Preis für die Versorgung mit Erdgas - Preisblatt-Nr. 67 - Gültig ab 01.01.2012

 

1) GRUNDVERSORGUNG - Preise für die Grundversorgung nach § 36, Abs. 1 EnWG
  GV 1 Geringverbrauch
bis 4.000 kWh/a
GV 2 Standardverbrauch
ab 4.000 kWh/a
  Netto Brutto Netto Brutto
Arbeitspreis ct/kWh 6,54 7,78 5,78 6,88
Grundpreis bis 15 kW ¤/Monat 3,98 4,74 11,50 13,69
Leistungspreis jedes weitere kW ¤/Monat - - 0,64 0,76

   

3) ERSATZVERSORGUNG - Preise für die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG, für maximal 3 Monate

Gilt nur für Privatkunden und Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als 10.000 kWh. Bei höherem Verbrauch auf Anfrage.


  Netto
Brutto
Arbeitspreis
ct/kWh 5,78 6,88
Grundpreis bis 15 kW  ¤/Monat 11,50 13,69
Leistungspreis jedes weitere kW  ¤/Monat 0,64 0,76

  

4) KONZESSIONSABGABE
Diese Preise beinhalten die gemäß § 2 der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 9. Januar 1992 zulässige Konzessionsabgabe und zwar:
a) für die Gasbelieferung ausschließlich für Kochen und Warmwasser 0,61 ct/kWh
b) für die Gasbelieferung bei sonstigen Tariflieferungen 0,27 ct/kWh
c) für Sonderverträge 0,03 ct/kWh

 

 

Hier haben Sie die Möglichkeit, unsere Informationen als PDF herunterzuladen.

Preisblatt-Nr. 67 - Gültig ab 01.01.2012

Preisblatt-Nr. 66 - Gültig ab 01.10.2010
Gas-Grundversorgungsverordnung (GasGVV)
Ergänzende Bedingungen zur GasGVV

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