Grundversorgung

Die Stadtwerke Dreieich GmbH ist nach §36 EnWG grundsätzlich verpflichtet für Haushalte eine Grundversorgung anzubieten.
Haushaltskunden sind nach § 3, Nr. 22 EnWG Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen Jahresverbrauch bis 10.000 kWh für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
 

Preis für die Strom-Grundversorgung und -Ersatzversorgung

von Haushaltskunden* in Niederspannung nach § 36, Abs. 1 EnWG

Preisblatt-Nr. 29 - Gültig ab 01.02.2011

      Netto¹ Brutto²
1. Anlagen ohne Leistungsmessung
1.1 Verbrauchsunabhängiger Leistungspreis EUR/Jahr 24,60 29,27
1.2 ohne Schwachlastregelung      
  Arbeitspreis Cent/kWh 20,49 24,38
1.3 mit Schwachlastregelung      
  Arbeitspreis HT³ Cent/kWh 21,09 25,10
  Arbeitspreis NT³ Cent/kWh 15,41 18,34
 1.4 Höchstpreis Cent/kWh 27,81 33,09

2.

Anlagen mit 1/4h - Leistungsmessung ab 30 kW
2.1 ohne Schwachlastregelung      
  Leistungspreis EUR/Jahr 116,00 138,04
  Arbeitspreis Cent/kWh 18,44

21,94

2.2 mit Schwachlastregelung      
  Leistungspreis EUR/Jahr 116,00 138,04
  Arbeitspreis HT³ Cent/kWh 18,44 21,94
  Arbeitspreis NT³ Cent/kWh 15,41 18,34
2.3 Höchstpreis Cent/kWh 27,81 33,09
3. Verrechnungspreise für alle Bedarfsarten      
  Zähler ohne Leistungsmessung EUR/Jahr 30,00 35,70
  Zähler mit Leistungsmessung EUR/Jahr 76,00 90,44
  Tarifschaltung EUR/Jahr 12,00 14,28
  Stromwandlersatz EUR/Jahr 30,00 35,70
   
  1. Die Nettopreise beinhalten die ab 1.1.2003 gültige Ökosteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh
  2. Die Brutto-Preise sind kaufmännisch gerundet und beinhalten die derzeit gültige Umsatzsteuer (19%)
  3. HT = Hochtarifzeit (täglich 6.00 Uhr - 22.00 Uhr)
    NT = Niedertarifzeit (= Schwachlastzeit 22.00 Uhr - 6.00 Uhr)

 

Das Stromentgelt nach der Grundversorgung enthält Konzessionsabgabe. Diese beträgt:

  1. bei Strom, der im Rahmen des Schwachlasttarifs abgegeben wird (Schwachlaststrom) 0,61 ct/kWh
  2. bei Strom, der nicht als Schwachlaststrom abgegeben wird, in Gemeinden
    25.000 Einwohner   1,32 ct/kWh
    bis 100.000 Einwohner   1,59 ct/kWh

 

*) Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen Jahresverbrauch bis 10.000 kWh für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Hier haben Sie die Möglichkeit unsere Informationen als PDF herunterzuladen.

Preisblatt-Nr. 29 - Gültig ab 01.02.2011
Preisblatt-Nr. 28 - Gültig ab 01.04.2010 bis 31.01.2011
Strom-Grundversorgungsverordnung (StromGVV)
Ergänzende Bedingungen zur StromGVV

Preisblatt Strom Ersatzversorgung
Stromkennzeichnung

Um die Dateien anzuschauen und auszudrucken benötigen Sie den Acrobat Reader.

Diesen können Sie hier kostenlos herunterladen:

 

Get Adobe Reaser

 
 
Startseite Stadtwerke Dreieich Suche  Energie Dreieich Impressum