Fragen und Antworten

  • Ich habe eine Sperrmitteilung erhalten. Muss ich die Mehrkosten von 80,- EUR in jedem Fall zahlen?

    Nein, nur wenn der Zähler tatsächlich gesperrt worden ist und Sie anschließend wieder versorgt werden wollen. Wenn unser Sperrkassierer Sie allerdings bereits besucht und die ausstehende Forderung vor Ort kassiert hat, werden 30,- EUR fällig.

     

  • Wo muss ich einen Antrag zur Befreiung von den Abwassergebühren beantragen?

    Die Befreiung wird bei der Stadt Dreieich beantragt. Zuständig dafür ist Frau Orth, Telefon: +49 6103 601-601.

     

  • Woher kommt Ihr Strom?

    Wir beziehen unseren Strom von der Energieversorgung Offenbach.

     

  • Wie sind Ihre Öffnungszeiten?

    Wir haben Montag, Dienstag und Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und am Mittwoch und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet

     

  • Wann kann ich Ihr Kundenzentrum erreichen? 

    Unser Kundenzentrum, Telefon: +49 6103 602-222, erreichen Sie von

    Montag bis Donnerstag von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    und am Freitag von 07:00 Uhr bis 13.00 Uhr

     

  • Wo ist der Unterschied zwischen HT und NT?

    HT = Tagstrom von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr

    NT = Nachtstrom von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr (verminderter Arbeitspreis)

     

  • Was ist EEG?

    Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien.

     

  • Was ist KWK?

    Gesetz zur Förderung von Kraft-Wärmekopplungs-Anlagen (z. B. BHKW oder Brennstoffzellen)

     

  • Kann ich von der Ökosteuer befreit werden?

    Wenn Ihr Gewerbe vom Zollamt als produzierendes Gewerbe anerkannt wird, erhalten Sie einen verringerten Ökosteuersatz.

     

  • Was muss ich für eine Ökosteuersenkung tun?

    Setzen Sie sich bitte mit dem Zollamt in Verbindung und beantragen Sie einen Erlaubnisschein.

     

  • Wozu dient der Netzanschlussvertrag?

    Dieser Vertrag regelt den Anschluss von elektrischen Anlagen des Netzanschlusskunden an das Stromversorgungsnetz (Netz) der SWD. Der Netzbetreiber hält für den Netzanschlusskunden die errichteten elektrischen Anschlussanlagen nach Maßgabe dieses Vertrages sowie der "Allgemeine und technische Bedingungen für den Netzanschluss" ("AtB Netzanschluss") vor und erbringt die damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Die vorstehend genannten allgemeinen Bedingungen sind diesem Vertrag beigefügt (Anlage 1) und in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieses Vertrages.

     

  • Wozu dient der Netznutzungsvertrag?

    Dieser Vertrag regelt die Nutzung des Netzes der SWD durch denjenigen Kunden (Netzkunden), der über eine Entnahmestelle elektrische Energie bezieht.

     

  • Wozu dient der Rahmenvertrag?

    Die Abwicklung von Stromlieferungen des Lieferanten an Kunden, die elektrische Energie an den jeweiligen Entnahmepunkten aus dem Netz des Netzbetreibers entnehmen.

     

 
 
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