Erdgas Auto

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Herrn Klaus Meixner


klaus.meixner@stadtwerke-dreieich.de
Telefon: 06103 602-226
Telefax: 06103 602-18226

Förderprogramm für Erdgasautos in Dreieich

Wir geben Gas!


Entscheiden Sie sich für ein Erdgasauto, und schonen Sie dadurch nicht nur Ihre Finanzen, sondern auch die Umwelt und unser Klima. Dazu tanken Sie schon heute den Kraftstoff der Zukunft.

Förderung für Erdgasautos bis zu sechs Monaten

Wir unterstützen Sie beim Kauf eines Erdgasfahrzeuges mit unserem Förderprogramm

"Sechs Monate bzw. drei Monate gratis Erdgas tanken"

Wenn Sie in Neu-Isenburg oder Dreieich wohnen oder arbeiten, dürfen Sie sechs Monate bzw. drei Monate lang kostenlos an der Total-Tankstelle Ihr Erdgasauto mit Erdgas füllen: sechs bzw. drei Monate fahren ohne zu zahlen.

Förderung Erdgasfahrzeuge der Stadtwerke Dreieich GmbH
Programm?
  • sechs Monate bzw. drei Monate kostenfrei tanken für Erdgasautos
Wo?
  • Total Tankstelle
    Darmstädter Straße 92
    63303 Dreieich
Für wen?
  • Berechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Ihren Erstwohnsitz in Dreieich oder Neu-Isenburg haben
  • Erdgasfahrer, die ihre Arbeitsstelle in Dreieich oder Neu-Isenburg haben.
  • Flottenbetreiber, die ihren Firmensitz in Dreieich oder Neu-Isenburg haben.
Förderungsdauer?






  • Für Kunden der Stadtwerke Dreieich oder Stadtwerke Neu-Isenburg, die ihren gesamten Bedarf an Strom und Gas (sofern vorhanden) bei den jeweiligen Stadtwerken beziehen, beträgt die Förderung sechs Monate.
  • Für Kunden der Stadtwerke Dreieich oder Stadtwerke Neu-Isenburg, die nicht ihren gesamten Bedarf an Strom und Gas (sofern vorhanden) bei den Stadtwerken beziehen, beträgt die Förderung drei Monate.
  • Für Erdgasfahrer mit der Arbeitsstelle in Dreieich oder Neu-Isenburg beträgt die Förderung generell drei Monate.
  • Für gewerblich genutzte Fahrzeuge und Flottenbetreiber beträgt die Förderung generell drei Monate.
Für welche Fahrzeuge?
  • Erstzugelassene Kraftfahrzeuge (Erstzulassung nicht älter als drei Monate) mit Erdgasantrieb.
  • Für Kraftfahrzeuge, die innerhalb von drei Monaten vor Vertragsabschluss auf Erdgasbetrieb umgerüstet worden sind und zum Zeitpunkt des Vereinbarungsabschlusses nicht älter als drei Jahre sind.
Welcher Nachweis wird benötigt?
    Wir benötigen je nach Sachlage:
  • Fahrzeugbrief/-schein
  • Gewerbeanmeldung
  • Bestätigung des Arbeitgebers
  • Personalausweis
Was gibt es noch zu beachten?





  • Im Gegenzug zu der Möglichkeit, innerhalb des Förderzeitraums an der aufgeführten Tankstelle kostenfrei Erdgas zu tanken, verpflichtet sich der Kunde, die Anbringung eines Werbeaufklebers auf seinem Erdgasfahrzeug zu dulden.
  • Der Kunde verpflichtet sich, diesen Aufkleber für zwei Jahre ab Vereinbarungsabschluss am Fahrzeug zu belassen.
  • Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
  • Das Förderprogramm ist befristet bis zum 31.12.2012!
  • Nähere Einzelheiten regelt der Vertrag


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