Wir geben Gas!
Entscheiden Sie sich für ein erdgasbetriebenes Fahrzeug, und schonen Sie dadurch nicht nur Ihre Finanzen, sondern auch die Umwelt und unser Klima. Dazu tanken Sie schon heute den Kraftstoff der Zukunft.
Wir unterstützen Sie beim Kauf eines Erdgasfahrzeuges mit unserem Förderprogramm
"6 Monate bzw. 3 Monate gratis Erdgas tanken"
Wenn Sie in Neu-Isenburg oder Dreieich wohnen und arbeiten, dürfen Sie 6 Monate bzw. 3 Monate lang kostenlos an der Total-Tankstelle Ihr Auto mit Erdgas füllen: 6 bzw. 3 Monate fahren ohne zu zahlen.
Haben Sie Fragen zum Thema Erdgasauto oder wünschen Sie eine ausführliche Beratung?
Unser Berater Herr Meixner steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Klaus Meixner
Telefon (0 61 03) 6 02-2 26
Telefax (0 61 03) 6 02-1 82 26
eMail klaus.meixner@stadtwerke-dreieich.de
| Förderung Erdgasfahrzeuge der Stadtwerke Dreieich GmbH |
| Programm? |
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- 6 Monate bzw. 3 Monate kostenfrei tanken
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| Wo? |
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- Total Tankstelle
Darmstädter Straße 92
63303 Dreieich
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| Für wen? |
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- Berechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Ihren Erstwohnsitz in Dreieich oder Neu-Isenburg haben
- Erdgasfahrer, die ihre Arbeitsstelle in Dreieich oder Neu-Isenburg haben.
- Flottenbetreiber, die ihren Firmensitz in Dreieich oder Neu-Isenburg haben.
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| Förderungsdauer? |
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- Für Kunden der Stadtwerke Dreieich oder Stadtwerke Neu-Isenburg, die ihren gesamten Bedarf an Strom und Gas (sofern vorhanden) bei den jeweiligen Stadtwerken beziehen, beträgt die Förderung 6 Monate.
- Für Kunden der Stadtwerke Dreieich oder Stadtwerke Neu-Isenburg, die nicht ihren gesamten Bedarf an Strom und Gas (sofern vorhanden) bei den Stadtwerken beziehen, beträgt die Förderung 3 Monate.
- Für Erdgasfahrer mit der Arbeitsstelle in Dreieich oder Neu-Isenburg beträgt die Förderung generell 3 Monate.
- Für gewerblich genutzte Fahrzeuge und Flottenbetreiber beträgt die Förderung generell 3 Monate.
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| Für welche Fahrzeuge? |
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- Erstzugelassene Kraftfahrzeuge (Erstzulassung nicht älter als drei Monate) mit Erdgasantrieb.
- Für Kraftfahrzeuge, die innerhalb von drei Monaten vor Vertragsabschluss auf Erdgasbetrieb umgerüstet worden sind und zum Zeitpunkt des Vereinbarungsabschlusses nicht älter als drei Jahre sind.
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| Welcher Nachweis wird benötigt? |
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Wir benötigen je nach Sachlage:
- Fahrzeugbrief/-schein
- Gewerbeanmeldung
- Bestätigung des Arbeitgebers
- Personalausweis
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| Was gibt es noch zu beachten? |
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- Im Gegenzug zu der Möglichkeit an der aufgeführten Tankstelle kostenfrei Erdgas innerhalb des Förderzeitraums zu tanken, verpflichtet sich der Kunde, die Anbringung eines Werbeaufklebers auf seinem Fahrzeug zu dulden.
- Der Kunde verpflichtet sich, diesen Aufkleber für zwei Jahre ab Vereinbarungsabschluss am Fahrzeug zu belassen.
- Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
- Das Förderprogramm ist befristet bis zum 31.12.2010!
- Nähere Einzelheiten regelt der Vertrag
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