PRESSEMITTEILUNG

Die Stadtwerke Dreieich GmbH sorgt dafür, dass Kunden Mehrwertsteuer für Arbeiten an privaten Trinkwasser-Hausanschlüssen zurückerhalten

Zahlreiche Privatkunden der Stadtwerke Dreieich GmbH dürfen sich jetzt über eine Mehrwertsteuer-Rückerstattung für ihren Wasserhausanschluss freuen. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs, die besagt, dass für Rechnungen über einen Neuanschluss und nachfolgende Leistungen wie Reparaturen rückwirkend bis zum 1. August 2000 der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gilt. Damit revidiert der Bundesfinanzhof eine Vorgabe des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2000. Seitdem waren die Stadtwerke Dreieich GmbH verpflichtet, ihren Kunden 16 bzw. seit 2007 19 Prozent für neue Wasserhausanschlüsse zu berechnen. Die Differenz zwischen dem allgemeinen und dem ermäßigten Steuersatz erhalten die betroffenen Kunden nun zurück. 

Um den Aufwand für ihre Kunden möglichst gering zu halten, haben die Stadtwerke Dreieich GmbH nun freiwillig einen Service eingerichtet, der eine weitgehend unbürokratische Rückerstattung der Mehrwertsteuer möglich macht. Die Kunden werden dazu von den Stadtwerken angeschrieben. Darüber hinaus steht auf den Internetseiten der Stadtwerke Dreieich GmbH - www.stadtwerke-dreieich.de - ein entsprechendes Formular zum Download bereit, das auch im Kundenzentrum der Stadtwerke, Eisenbahnstrasse 140, erhältlich ist. In diesem Formular geben die Kunden lediglich die Rechnungs- und Kontonummer an und senden es inklusive der Rechnungskopie(n) an die Stadtwerke Dreieich GmbH zurück. Die Auszahlung der Rückerstattung erfolgt per Überweisung auf das Konto des Kunden.

 

Hier können Sie sich das Formular "Antrag auf Erstattung" als PDF (8 KB) herunterladen.


Grundsätzlich sind Mehrwertsteuerrückzahlungen für Wasserhausanschlüsse möglich, die in der Zeit von August 2000 bis heute bereitgestellt wurden, die mit einem Mehrwertsteuersatz von 16 bzw. 19 Prozent abgerechnet wurden, die für den privaten Bereich erfolgten und die direkt an die Stadtwerke Dreieich GmbH gezahlt wurden. Dasselbe gilt für Reparatur-Rechnungen aus diesem Zeitraum. Nicht betroffen sind Wasserentgelte, da sie bereits in der Vergangenheit mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent besteuert wurden.  

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema haben die Stadtwerke Dreieich GmbH für ihre Kunden auf einem Infoblatt zusammengetragen, das ebenfalls im Internet und im Kundenzentrum erhältlich ist.

 

Hier können Sie sich das Infoblatt der Stadtwerke Dreieich als PDF (12 KB) herunterladen.

 

 

Für weitere Fragen steht das Kundenzentrum unter der Telefonnummer (06103) 602-0 sowie per E-Mail unter info@stadtwerke-dreieich.de zur Verfügung.

 
 
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